Streit um Pflegekind: Gutachten angefordert

Das Familiengericht Saarburg hat die Entscheidung im Fall des zweijährigen Jungen vertagt, der zurzeit bei einer Greimerather Pflegefamilie lebt. Erst nach einem Gutachten will es über den Verbleib des Kindes bestimmen. Die Pflegeeltern kämpfen seit Monaten um den Jungen.

Saarburg/Greimerath. DerFall des zweijährigen Jungen, der als Pflegekind bei Familie L. in Greimerath lebt (der TV berichtete), ist gestern vor dem Familiengericht in Saarburg in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt worden. Ein Gutachten soll jetzt klären, ob ein Verbleib des Jungen bei diesen Pflegeeltern mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Die Pflegeeltern selbst wollten angesichts des laufenden Verfahrens keine Stellung nehmen.

Ihre Anwältin, Karin Goergen aus Konz, erklärte dem TV: "Das Kind bleibt bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Familiengerichts im Haushalt der Pflegeeltern in Greimerath."

Die Problematik ist: Familie L. bekam den Jungen als Bereitschaftspflegefamilie vor 15 Monaten vom Jugendamt des Landkreises Trier-Saarburg zugewiesen. Für eine Unterbringung bis zur Volljährigkeit muss aber der Status als Dauerpflegefamilie vorliegen.

Anwältin sieht gute Chancen



Demnächst bekommen die Pflegeeltern, die noch ein weiteres Pflegekind und zwei eigene, erwachsene Söhne haben, Besuch von einer Gutachterin. Sie wird im Auftrag des Familiengerichts beurteilen, ob psychische oder physische Beeinträchtigungen des Jungen zu befürchten sind.

Anwältin Goergen sieht gute Chancen, dass der Zweijährige in Greimerath bleiben darf, denn: "Ich habe hier eine ganz normale Familie erlebt, in der die beiden Pflegekinder ganz selbstverständlich dazugehören." Durch die guten Kontakte zur Großmutter und der leiblichen Mutter müsse der Kleine in seinem familiären Umfeld nichts vermissen.

Die Großmutter des Kindes, Dorothee K. aus Wiltingen, hat beim Familiengericht die Vormundschaft für ihren Enkel beantragt. "Meist werden von Gerichten Vormundschaften von Familienmitgliedern einer Amtsvormundschaft vorgezogen", weiß die Anwältin. Letztendlich entscheide jedoch immer das Familiengericht.

Egal wie die Entscheidung ausfällt, das Jugendamt wird auf jeden Fall den weiteren Lebensweg des Kindes und seiner Pflegeeltern bis zu dessen 18. Lebensjahr begleiten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort