Streit um Projekt im Taben-Rodter Steinbruch geht weiter - Gemeinde will Asphaltanlage verhindern

Taben-Rodt/Trier · Die Kreisverwaltung hat gestern bekannt gegeben, dass sie die umstrittene Asphaltmischanlage Taben-Rodt genehmigt hat. Die Gemeinde, die das Vorhaben ablehnt, will nun mit einem Widerspruch vor den Kreisrechtsausschuss ziehen.

Taben-Rodt/Trier. Dass die Kreisverwaltung die Asphaltmischanlage Taben-Rodt genehmigt - wie gestern per Pressemitteilung bekannt gegeben - haben Experten erwartet. Hatte doch der Sitzungsleiter des Erörterungstermins Ende Februar, bei der die Gegner die Anlage bis ins Detail hinterfragt hatten, bereits Entsprechendes angedeutet (TV vom 27. Februar). Die Kommentare der Beteiligten - die Johann Düro GmbH auf der einen Seite, Verbands- und Ortsgemeinde sowie Bürgerinitiative gegen die Asphaltmischanlage auf der anderen Seite - fallen gestern entsprechend eher gelassen aus.

Die Firma: Michael Pescher von der Johann Düro GmbH in Saarhausen, die die Anlage mit einer Produktionskapazität von 240 Tonnen pro Stunde nun auf dem firmeneigenen Steinbruchgelände errichten und betreiben darf, sagt: "Wir freuen uns, dass wir wieder eine Asphaltmischanlage in unserem Steinbruchbetrieb errichten dürfen." Bis 2012 hatte eine andere Firma 50 Jahre lang bereits eine Asphaltmischanlage im Steinbruch betrieben.
Pescher weist daraufhin, dass nach den kontroversen Diskussionen in der Öffentlichkeit, alle möglichen Auswirkungen der Anlage im Hinblick auf Immissionsschutz und Naturschutz auf Anordnung der Fachbehörden gutachterlich überprüft worden seien. Ergebnis: Die rechtlich vorgeschriebenen Grenzwerte würden weit unterschritten und sogar die jeweiligen Bagatellgrenzen eingehalten.
Möglichen Rechtsmitteln der Gemeinde räumt Pescher keine Erfolgschancen ein. Sie könnten allerdings zu einer Verzögerung und zu hohen Rechtskosten für die Gemeinde führen, meint Pescher.

Die Verbandsgemeinde: Jürgen Dixius, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Saarburg, verweist auf TV-Anfrage darauf, dass die Kreisverwaltung das Einvernehmen der Ortsgemeinde ersetzt habe und allein diese dagegen nun Widerspruch vor dem Kreisrechtsausschuss einlegen könne. Die Ortsgemeinde nimmt bei dem Genehmigungsverfahren eine Sonderrolle ein. Zwar wurden viele Träger öffentlicher Belange und auch die VG-Verwaltung um Stellungnahme gebeten, doch nur bei ihr ging es als Direktbetroffener um die Frage des Einvernehmens.

Die Ortsgemeinde: Die Gemeinde will vor den Kreisrechtsausschuss ziehen, wie der Beigeordnete Hans-Joachim Wallrich bestätigt. Der Ausschuss besteht aus dem hauptamtlichen Vorsitzenden Stefan Spies und zwei ehrenamtlichen, vom Kreistag gewählten Beisitzern. Wallrich sagt: "Der Rat hat vorsorglich schon beschlossen, Widerspruch gegen die Genehmigung einzulegen." Mehr wolle er nicht sagen. Man müsse sich dafür genauer ansehen, wie die Genehmigung begründet sei. Falls der Widerspruch abgelehnt wird, kann die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Zur Begründung der Genehmigung teilt die Kreisverwaltung auf Nachfrage nichts mit. Pressesprecher Thomas Müller gibt lediglich bekannt, dass der Bescheid mit Begründung vom 21. Juni bis 4. Juli in der Kreisverwaltung und der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg zur Einsichtnahme ausliege. Jeder könne innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch einlegen.

Die Bürgerinitiative: Die Ortsgemeinde erhält bei ihrem Vorgehen gegen die Anlage die volle Rückendeckung der Bürgerinitiative. Dies teilt Mitglied Peter Grasmück mit. Rat und Bürgerinitiative stützten damit die Interessen der Mehrheit der Tabener Bürger, der Verbandsgemeinde und der Region, sagt Grasmück. Die Bürgerinitiative hatte in der Vergangenheit 1054 Unterschriften gegen das Vorhaben per Petition gesammelt.
Grasmück sagt außerdem: "Wir behalten uns eigene Schritte nach genauerer Prüfung der Kreisentscheidung vor."
Im Gegensatz zur Genehmigungsbehörde sind Ortsgemeinde und Bürgerinitiative davon überzeugt, dass eine Asphaltmischanlage in einem Steinbruch nicht privilegiert ist, da ihr Bau öffentliche Belange wie die touristische Entwicklung der Region und die Umwelt beeinträchtige. Sie stützen sich dabei auf ein Gutachten der Anwaltskanzlei Jeromin und Kerkmann aus Andernach. Hintergrund: Laut Baugesetzbuch dürfen nur privilegierte Anlagen, wie beispielsweise landwirtschaftliche Bauten im Außenbereich errichtet werden, wenn dem öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Die Bürgerinitiative kritisiert zudem, dass die der Genehmigung zugrunde liegenden Gutachten die örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend berücksichtigten, insbesondere den zunehmenden LKW-Verkehr in der der Region.

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