Streit um Rauswurf hat ein Nachspiel

Lampaden/Trier · Mit einem außergewöhnlichen Vorfall im Gemeinderat von Lampaden (Kreis Trier-Saarburg) beschäftigt sich am heutigen Dienstag das Verwaltungsgericht Trier. Es muss die Frage klären, ob Ortsbürgermeister Ewald Hermesdorf rechtswidrig handelte, als er im Juni 2012 das Ratsmitglied Martin Marx wegen "grober Ungebühr" aus dem Sitzungssaal verwies.

Lampaden/Trier. Es war der bisherige Höhepunkt eines politischen Streits, der schon vorher lange im Hochwaldort Lampaden geschwelt hatte: Im Juni 2012 endete dort eine Sitzung des Gemeinderats mit einem Eklat. Ortsbürgermeister Ewald Hermesdorf (CDU) und Oppositionsführer Martin Marx (M+M-Fraktion) hatten sich seinerzeit ein Wortgefecht geliefert. Im Laufe dieser Auseinandersetzung hatte Hermesdorf als Sitzungsleiter seinen politischen Kontrahenten Marx zunächst drei Mal zur Ordnung gerufen. Kurz darauf warf Hermesdorf den früheren Beigeordneten wegen "grober Ungebühr" aus dem Sitzungssaal (der TV berichtete).
Bezug auf Paragraf 38


Dieser Vorfall hat nun ein juristisches Nachspiel. Vor dem Verwaltungsgericht Trier wird am heutigen Dienstag (Beginn: 9 Uhr) darüber verhandelt, ob es sich bei Marx\' Ausschluss aus dem Rat und dessen anschließendem Verweis aus dem Sitzungssaal um ein rechtswidriges Verhalten von Hermesdorf gehandelt hat. Diese Auffassung vertritt Marx, der in dieser Sache als Kläger auftritt und der Meinung ist, dass seinerseits keine "grobe Ungebühr" vorgelegen hat. Die Verbandsgemeinde-Verwaltung Kell, die das Ratsgeschehen in Lampaden protokolliert, hatte nach dem Vorfall im Juni 2012 den Standpunkt vertreten, dass Hermesdorf so gehandelt habe, wie es Paragraf 38 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung vorsieht.
Martin Marx gehörte früher der CDU-Fraktion im Lampadener Rat an und war als Erster Beigeordneter Stellvertreter von Hermesdorf.
Aus Kritik an der Amtsführung Hermesdorfs hatte Marx sein Beigeordnetenamt Ende 2010 abgegeben und eine eigene Fraktion (M+M) gegründet. ax

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