Streit um Wellener Stollen: Entscheidung Ende Juni

Trier/Wellen · Die Gemeinde Wellen will verhindern, dass die Trierer Kalk-, Dolomit- und Zementwerke Abfälle in ihren Stollen einlagert. Deswegen ist sie vor das Trierer Landgericht gezogen. Ein Urteil soll es bis zum 26. Juni geben. Das Gericht tendiert dazu, der Gemeinde recht zu geben.

Trier/Wellen. "Sie wollten sich bemühen, sich zu einigen." Mit diesen Worten beginnt Simone Konz, Richterin am Trierer Landgericht, die Verhandlung. Doch die Streithähne schafften das in den vergangenen 21 Monaten nicht. "Das ist bedauerlich", sagt die Richterin.
Die Streithähne sind die Ortsgemeinde Wellen und die österreichische Porr AG, die 2012 die Trierer Kalk-, Dolomit- und Zementwerke (TKDZ) übernommen hatte. Die TKDZ bauen in Wellen Dolomitgestein ab. Die Gemeinde hatte eine Feststellungsklage angestrengt. Es geht also im Kern darum, wie ein Vertrag zwischen Gemeinde und TKDZ zu interpretieren ist.

Darin scheinen die Parteien einig: Trotz des Streits gibt es Konsens in einigen Punkten. Die TKDZ dürfen in Wellen Dolomit abbauen. Die Firma muss die Sicherheit im und am Bergwerk gewährleisten. In der Vergangenheit hatte es bereits Einbrüche gegeben. Ein mehr als 24 Meter großer Krater war entstanden (der TV berichtete). Ein geeignetes Mittel, dies zu verhindern, ist der Bergversatz. Mit dieser Methode werden Hohlräume unter Tage mit Material gefüllt, um einem Absacken der Oberfläche vorzubeugen.

In diesen Punkten gibt es Streit: Ein Bergversatz ist in dem Vertrag zwischen Gemeinde und TKDZ anscheinend nicht eindeutig geregelt. Um die Auslegung des Abkommens ist Streit entbrannt. Der Anwalt der TKDZ argumentiert: Das Unternehmen habe die Pflicht, die Sicherheit mit praktisch machbaren Methoden zu gewährleisten. Die einzig machbare Methode sei, bergfremdes Material einzufüllen. Ob es als Abfall definiert ist oder nicht, sei unbedeutend. Relevant sei, ob es den gesetzlichen Bestimmungen entspreche und somit keine Gefahr für die Bevölkerung sei. Die TKDZ und ihre Besitzerin Porr hatten in der Vergangenheit auch gesagt, das Bergwerk sei nur mit dem Einfüllen von Abfällen wirtschaftlich zu betreiben. Für die Entsorgung, etwa von Aushub aus Tunnelprojekten, gibt es Geld.
Die Gemeinde Wellen will verhindern, dass bergfremde Abfälle eingelagert werden. Ihr Anwalt meint: Es gebe andere Methoden. Die Gemeinde könne den Versatz bestimmter Materialien verbieten. Aus dem Vertrag mit den TKDZ sei nicht abzuleiten, dass beliebige Stoffe verwendet werden dürften - auch dann nicht, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Einen ersten Verhandlungstag hatte es im Sommer 2011 gegeben. Weil Porr die TKDZ gekauft hatte, wurde das Verfahren zunächst ausgesetzt und gestern fortgeführt.

So geht es weiter: Derzeit läuft ein Verfahren, in dem das Landesamt für Bergbau und Geologie eine Liste mit Stoffen erstellt, die theoretisch in den Stollen gelagert werden könnten, ohne die Bevölkerung zu gefährden. Auf so eine Liste beziehen sich die TKDZ immer wieder.
Unabhängig davon muss das Gericht klären, was in dem privatrechtlichen Vertrag zwischen Wellen und dem Unternehmen geregelt ist, ohne dass es explizit niedergeschrieben wurde. Möglicherweise müssen die Juristen nun bergbautechnische Gutachten erstellen lassen. Das Gericht tendiert allerdings dazu, der Gemeinde recht zu geben. Eine weitere mündliche Verhandlung gibt es nicht. Das Urteil soll bis zum 26. Juni verkündet werden. thie

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