Tawern muss Golfpark-Urkunde rausrücken

Trier/Tawern · Ein Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts öffnet den Golfpark-Investoren Tür und Tor für Schadensersatzklagen gegen die Ortsgemeinde Tawern. Die Gemeinde wird wahrscheinlich Berufung einlegen. So will sie weitere Klagen verhindern.

Trier/Tawern. "Wir sind erschüttert und fassungslos", lautet die erste Reaktion von Josef Weirich, Ortsbürgermeister in Tawern. Er könne das Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts nicht nachvollziehen.
Das Gericht hat entschieden, dass die Gemeinde eine Urkunde rausrücken muss, die sie vor Schadensersatzansprüchen der Investoren schützt, die einen Golfplatz mit Hotel und Wohngrundstücken auf dem Fellericher Plateau erschließen wollten (siehe Extra). Ein Berufungsantrag sei wahrscheinlich, sagt Weirich.
Ihm liege zwar bisher keine detaillierte Urteilsbegründung vor, aber aus der Pressemitteilung des Gerichts folgere er, dass die Richter an der Sache vorbei entschieden haben. In dem Verfahren gehe es schließlich nicht um das neue Bebauungsplanverfahren, bei dem die Ortsgemeinde Tawern alleine beteiligt war, sondern um das alte Verfahren, an dem auch die Ortsgemeinde Temmels mitgewirkt hat. Das werde nicht deutlich genug. Eine Berufung müsste die Ortsgemeinde innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz beantragen.
Das Trierer Verwaltungsgericht begründet sein Urteil damit, dass die Ortsgemeinde eine Frist nicht eingehalten habe. Nachdem sie das Golfparkprojekt alleine ohne Beteiligung Temmels weitergeführt habe, hätte sie bis zum 30. Juni 2012 einen Bebauungsplan für das neue Projekt öffentlich bekanntmachen müssen, sagt das Gericht. Dann hätte sie die Urkunde behalten dürfen. Nach Verstreichen der Frist sei die Klage der Investoren berechtigt gewesen. Die Gemeinde habe die Urkunde, die rechtlich gesehen ein Vermögenswert des Investors ist, rechtswidrig einbehalten.
Ortsbürgermeister Weirich meint dazu: "Die Gemeinde hat keine Bedingungen der Investoren akzeptiert." Die Investorenanwälte wollen sich auf TV-Anfrage nicht äußern. cmkExtra

Seit 2004 wollte Investor Antoine Feidt zusammen mit unterschiedlichen Projektpartnern in verschiedenen Versionen auf dem Fellericher Plateau einen Golfplatz und ein Hotel bauen sowie mehr als 200 Baugrundstücke erschließen. Die Gemeinde Tawern hat das Verfahren im Jahr 2012 aufgegeben. Als Gründe führte sie "erhebliche Mängel" in der Planung der Investoren auf. Die Bedingungen der Gemeinde seien nicht berücksichtigt worden. Der Investor hatte zuvor erklärt, dass er das Projekt beenden wolle. Der Grund: Die Gemeinde Tawern habe Gespräche abgelehnt und so eine Realisierung des Projekts verhindert, hieß es damals von Investorenseite. Danach folgte die Klage. cmk

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