Justiz Gericht fällt Urteil: In Temmels darf kein Rossmann-Markt entstehen

Trier/Temmels (red/mai) · Das Verwaltungsgericht Trier hat eine entsprechende Klage der Ortsgemeinde abgewiesen. In der Begründung des Gerichts spielt ein weiterer Markt eine Rolle.

 Das Verwaltungsgericht hat einem Drogeriemarkt in Temmels eine Absage erteilt.

Das Verwaltungsgericht hat einem Drogeriemarkt in Temmels eine Absage erteilt.

Foto: Trierischer Volksfreund/Christa Weber

Das Verwaltungsgericht Trier hat am heutigen Freitag bekanntgegeben, dass es eine Klage der Ortsgemeinde Temmels gegen eine Verfügung des Landkreises abgewiesen hat. Geklagt hatte die Gemeinde dagegen, dass der Kreis ihre Planung für einen Drogeriemarkt abgelehnt hat.

Das Gericht hat sich bei seiner Entscheidung der Argumentation des Kreises angeschlossen. Demnach bilden der Norma-Markt in Temmels (Verkaufsfläche: rund 790 Quadratmeter groß) und der geplante Drogeriemarkt (Verkaufsfläche: 700 Quadratmeter) aufgrund ihrer Nähe eine „Agglomeration (Anhäufung) nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe“. Als großflächig gilt ein Betrieb ab einer Größe von 800 Quadratmetern. Nach den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP) ist auch eine Agglomeration deren Verkaufsfläche in der Summe die 800 Quadratmeter überschreitet, wie ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb zu behandeln. Solche großflächigen Betriebe sind nur in sogenannten zentralen Orten zugelassen. Temmels ist in der Landesplanung aber nicht als zentraler Ort ausgewiesen.

Kein Rossmann in Temmels

Damit ist die Ansiedlung eines Drogeriemarkts in Temmels rechtswidrig. Ein Markt des Unternehmens Rossmann sollte dorthin kommen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Die Beteiligten können die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

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