Teurer Alptraum: Ärger um Hangrutsche im Kreis Trier-Saarburg

Kirf/Freudenburg · In der Region kommt es immer wieder zu Hangrutschen. Diese zu sichern, kostet viel Geld. Regelmäßig wird dabei gestritten, wer dafür zahlen muss. In Freudenburg haben die Gerichte 2004 entschieden, dass die Gemeinde haftet. Aktuell hat sich der Rat mit einem neuen Sicherungskonzept für den Hang beschäftigt. In Kirf, wo vor knapp sechs Jahren das Gelände unterhalb der B 407 ins Rutschen kam, sollen die Anlieger haften. Auch in dieser Angelegenheit ist ein Gericht tätig.

Stefan Braunshausen hört im Freudenburger Gemeinderat gespannt zu. Dort referiert Geotechniker Egbert Adam, wie der Hang oberhalb des Baugebiets Eiderberg zu sichern ist. Er hat dort vor mehr als 20 Jahren ein Grundstück gekauft und seinen Traum eines Einfamilienhauses verwirklicht. Doch der entwickelte sich schnell zu einem Alptraum, denn der Hang kam ins Rutschen und drohte das Haus zu zerstören.

Nach einem mehrjährigen Prozess urteilte das Oberlandesgericht Koblenz, dass die Gemeinde Freudenburg für die Schäden haftet und verpflichtet ist, das Grundstück zu sichern (der TV berichtete).

"Dass der Einbau einer Drainage vor zehn Jahren, den Rutsch nicht zum Stoppen gebracht hat, konnten wir schon eine ganze Weile verfolgen", sagt Braunshausen im TV-Gespräch. Auch die Gemeinde konnte er schnell davon überzeugen, dass Handlungsbedarf besteht. Sie beauftragte Adam, ein Konzept zu entwickeln, wie der Hangrutsch gestoppt werden könnte. Diese Planung hat Adam jüngst im Gemeinderat vorgestellt.

Der Geotechniker schlägt vor, eine Pfahlwand oberhalb von Bruchhausens Grundstück in den Boden zu bohren: "Die Bohrungen müssten eine Tiefe von mindestens 30 Metern erreichen, da nur so der Druck der Erdmassen ausgeglichen werden kann." Er vermutet anhand der über die vergangenen zehn Jahre durchgeführten Messungen, dass die Ursache für die andauernde Rutschung in dieser Tiefe zu suchen ist. Adam schätzt die Kosten für diese Arbeiten auf rund 500.000 Euro. Sie könnten sich aber auch verdoppeln, wenn das Landesamt für Geologie und Bergbau auch eine rückwärtige Verankerung der Bohrpfähle wünscht. Bernd Gödert will die Sicherung des Hangs möglichst schnell umsetzen. "Wir sind zum Handeln verpflichtet, um Folgeschäden für die Unteranlieger zu vermeiden", sagt der Freudenburger Ortsbürgermeister im TV-Gespräch. Er hofft, dass es für die Hangsicherung Zuschüsse vom Land gibt. Der Rat begrüßte das Konzept. Er konnte jedoch noch nichts beschließen, weil mehrere Behörden den Plänen noch zustimmen müssen.
Streit um eine Terrasse


In Kirf rutschte vor knapp sechs Jahren der Hang unterhalb der B 407 (der TV berichtete). Die Bundesstraße verläuft hier oberhalb des Neubaugebiets Im Hübel Auf der Maaswies. Dort hatte Jean Dostert kurz zuvor gebaut und hinter seinem Haus, in Richtung Hang, eine Terrasse angelegt. Sein Alptraum dauert bis heute an.
Als der Hang samt Straße rutschte, wurde das Gelände sofort vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) gesichert. Die Kosten hierfür betrugen 1,4 Millionen Euro. Jetzt fordert die Bundesrepublik Deutschland vor dem Landgericht Trier von drei unterhalb wohnenden Anliegern (Unterliegern) insgesamt 140.000 Euro Schadensersatz. Dostert soll davon 40.000 Euro zahlen.

Vor Gericht wird in der Verhandlung am 9. November darüber gestritten, was die Ursache dafür war, dass der Hang rutschte. Der gerichtlich bestellte Gutachter bestätigt die These des LBM, dass der Bau der Terrassen zum Hangrutsch geführt habe. Dem widerspricht Dostert, der sich auf ein sogenanntes Parteigutachten stützt, das nicht von einem gerichtlich bestellten Experten erstellt wurde. Dostert sagt: "Die Expertise kommt zu dem Ergebnis, dass der Bau der Terrassen nicht Ursache dafür war, dass die Böschung ins Rutschen kam." Vielmehr sei der Grund so labil, dass er früher oder später in jedem Fall gerutscht wäre. Er ist der Meinung, dass dieses Baugebiet in Kirf nicht hätte ausgewiesen werden dürfen.

Auf Nachfrage lehnt der LBM jede Stellungnahme mit Hinweis auf das laufende Verfahren ab. Der Verbandsgemeinde Saarburg liegt ein Bodengutachten vor, das während des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans bestätigte, dass das Gelände bebaubar sei. Ob dies jedoch einer Überprüfung standhält, ist offen. Der gerichtlich bestellte Gutachter gibt hierzu folgende Stellungnahme ab: "Da der weit überwiegende Teil des Erkundungsgebiets nur vergleichsweise geringe Neigungen ausweist, wurde der Böschungsproblematik offenbar keine Aufmerksamkeit gewidmet. Dass auf der Grundlage dieses Baugrundgutachtens eine Böschungsproblematik nicht erwartet werden musste, ist zwar nachvollziehbar, verwundert aufgrund der nur spärlichen Untersuchungen und Angaben - die typisch sind für eine Baugrunderkundung für die Klärung der prinzipiellen Bebaubarkeit - jedoch nicht."
Meinung

Beim Baugrund genau hinschauen
Der Saargau als Ausläufer des Pariser Beckens ist mit seinen Mergel- und Kalkflächen ein geologisch sensibles Gelände. Neubaugebiete können, wenn ein Hang rutscht, schnell zu einem finanziellen Fiasko für Kommunen und Anlieger werden. Die beiden Beispiele zeigen, dass dem Schock meist ein langwieriges gerichtliches Nachspiel folgt, um zu klären, wer den Schaden reparieren muss. Das heißt, dass sich die Kommunen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Geologie genauer anschauen müssen. Ansonsten werden sie sich immer vorwerfen lassen müssen, sich nicht ausreichend mit der Sicherheit des Bereichs beschäftigt zu haben. saarburg@volksfreund.de

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