Teurer Schulweg

TRIER. Der Kreis muss die Fahrtkosten von Grundschülern auch dann erstatten, wenn sie in einer Schule unterrichtet werden, die außerhalb ihres Schulbezirks liegt. Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz beschäftigte den Kreisausschuss am Montagabend.

Welcher Grund auch immer die Ursache für den Wechsel eines Grundschülers an eine außerhalb des für ihn geltenden Schulbezirks liegenden Schule ist - er muss auf jeden Fall "wichtig" sein. So sagt es das Schulgesetz. Welche Gründe wichtig sind und welche nicht, muss die bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) angesiedelte Schulbehörde entscheiden. Das letzte Glied in dieser Kette ist der Landkreis Trier-Saarburg. Er soll die Fahrtkosten erstatten, wenn die Schulbehörde den Wechsel an die gewünschte und weiter vom Wohnort entfernte Schule genehmigt hat (der TV berichtete). Rudolf Müller hatte im Namen der CDU-Fraktion beantragt, diesen Punkt auf die Tagesordnung der Kreisausschuss-Sitzung am Montagabend zu setzen. "Die Schulbehörde entspricht dem Willen der Eltern auf Kosten des Kreises", sagte der Fraktionsvorsitzende. "Es kann nicht die Aufgabe der ADD sein, den Kreishaushalt zu belasten." Auch in dem Fall, der zum OVG-Urteil geführt hat, war die Schulbehörde dem Willen der Eltern gefolgt. Eine Familie mit drei Kindern war von Holzerath nach Gusterath gezogen. Damit änderte sich der Schulbezirk. Die Grundschule Gusterath wäre zuständig gewesen. Die Eltern wollten die Kinder allerdings im gewohnten Umfeld und damit in ihrer alten Grundschule Schöndorf lassen. Die Kreisverwaltung lehnte die Übernahme der Fahrtkosten ab. "Es waren ausschließlich persönliche Gründe ausschlaggebend", sagte Landrat Richard Groß in der Kreisausschuss-Sitzung. "Wenn die Schüler die Gusterather Grundschule besucht hätten, wären dem Landkreis keine Fahrtkosten entstanden."Familie siegt in zweiter Instanz

Die Familie klagte und siegte in zweiter Instanz. Der Kreis muss zahlen. "Diese Entscheidung ist problematisch", so Landrat Groß. "In der Regel werden innerhalb eines Schuljahrs zwischen 30 und 50 Fälle von Umschulungen bekannt." Fast alle Fälle führen zu Mehrkosten, da der Schulweg länger wird. "Es besteht auch die Gefahr, dass Zuweisungen an Schulen erfolgen, zu denen keine Linienbus-Verbindung besteht." Die Kreisverwaltung habe gegen drei Umschulungsentscheidungen Widerspruch bei der ADD erhoben, einer wurde bereits zurückgewiesen. "In der Begründung wird deutlich, dass die für die Annahme eines wichtigen Grundes maßgeblichen Stellungnahmen der Schule und der Eltern erst nach unserem Widerspruch eingeholt wurden", erklärte Groß. Der Kreis erwägt eine Klage beim Verwaltungsgericht.

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