Todesfahrer aus Oberzerf muss nicht hinter Gitter

Jetzt ist es endgültig: Der 50-jährige Zerfer, der am Rosenmontag 2010 einen tödlichen Unfall verursacht hat, bleibt ein freier Mann. Im Prozess vor dem Trierer Landgericht hat die Staatsanwaltschaft am Montag ihre Berufung gegen die vom Amtsgericht verhängte 21-monatige Bewährungsstrafe zurückgezogen.

Oberzerf/Trier. Tränen laufen ihm übers Gesicht, heftig umarmt der Angeklagte seine Ehefrau, die ihn zur Verhandlung ins Trierer Landgericht begleitet hat. Soeben hat die siebte Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Peter Egnolff den Berufungsprozess gegen den 50-Jährigen aus Oberzerf für beendet erklärt. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung zurückgezogen.
Drei Stunden zuvor hatte der 50-Jährige dem Gericht mit leiser, brüchiger Stimme noch einmal ausführlich schildern müssen, wofür ihn das Trierer Amtsgericht in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung und Fahrerflucht zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten auf Bewährung verurteilt hatte. Am Abend des 15. Februar 2010 war der Angeklagte mit 2,26 Promille Alkohol im Blut ins Auto gestiegen; er wollte nach der Rosenmontagsfeier in der Zerfer Ruwertalhalle nach Hause in den zwei Kilometer entfernten Ortsteil Oberzerf fahren. Am Ortseingang erfasste er mit seinem Wagen einen 52-jährigen Fußgänger. Der zweifache Familienvater wurde über eine Hecke geschleudert, blieb dahinter liegen und starb an seinen Verletzungen. Die Leiche fand der Angeklagte, der nach eigener Aussage an den Zusammenstoß mit einem Reh geglaubt hatte, erst am nächsten Morgen.
Täter hat sein Opfer gekannt


Er habe das Opfer "gut gekannt", berichtet der Angeklagte Richter Egnolff. Das Opfer sei ein Schulfreund seines Bruders gewesen, die Familie wohne nur wenige Häuser entfernt. "Ich denke jeden Tag an diesen Unfall", sagt der 50-Jährige leise. Während er spricht, atmet er schwer, macht lange Pausen. Er habe sich seit dem Unfall aus dem öffentlichen Leben komplett zurückgezogen, habe Gemeinderat und Sportverein verlassen.
Sein Hausarzt habe ihn nach dem Geschehen in die Psychiatrie überwiesen, bis jetzt sei er bei einer Therapeutin in Behandlung. Diese schildert dem Gericht in einer schriftlichen Bescheinigung, dass der Angeklagte "massive Schuldgefühle" habe. Wie sehr die Familie des Opfers seinetwegen leide, sei ihm "voll bewusst".
Er habe schon mit der Ehefrau des Opfers gesprochen, berichtet der 50-Jährige. Aber nicht über das Geschehen am Rosenmontag. "Das habe ich noch nicht fertiggebracht." Die Witwe ist auch im Saal, als Nebenklägerin. Auf die Frage des Richters, was sie von der Bewährungsstrafe aus erster Instanz halte, antwortet sie mit fester Stimme: "Für mich war das Urteil gut genug. Er ist schon gestraft fürs Leben. Ich habe keinen Hass auf ihn, er tut mir leid."
Eine Aussage, die die Staatsanwaltschaft beeindruckt haben muss. Nach kurzer Unterbrechung nimmt Oberstaatsanwalt Ingo Hromada die Berufung zurück. Ebenso handeln der Angeklagte und sein Verteidiger, die aufgrund des Urteils wegen vorsätzlicher Fahrerflucht Berufung eingelegt hatten. Bei "Trunkenfahrten mit Todesopfern" sei zwar eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung die Regel, erklärt Hromada nach der Verhandlung. Der Angeklagte habe seine Reue jedoch glaubhaft vermittelt. "Er ist ein gebrochener Mann. Er hat jetzt schon eine Schulderkenntnis, die erlebe ich bei anderen Tätern erst nach mehreren Jahren Haft", sagt der Oberstaatsanwalt. Auch die Aussage der Witwe habe zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft beigetragen. Mit der Rücknahme der Berufung ist das Urteil des Amtsgerichts vom 28. Oktober 2010 nun rechtskräftig: 21 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem wurde dem 50-Jährigen der Führerschein für zwei Jahre entzogen.