Tödliche Messerstiche in Konz: Trierer Gericht erlässt Haftbefehl wegen Totschlags

Der Grund für die tödliche Messerattacke am Freitagabend in Konz war offenbar ein Drogengeschäft. Der verhaftete Tatverdächtige habe gestanden, dass er zugestochen habe, weil er sich übervorteilt gefühlt habe, erläutert die Staatsanwaltschaft Trier.

Der 20-Jährige, der am Freitagabend einen 19-Jährigen in Konz niedergestochen haben soll, wollte von seinem Opfer vor der Tat offenbar Drogen kaufen. Das Geschäft ging schief und endete tödlich. Der 19-jährige Konzer erlag im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen (der TV berichtete). Diese Informationen verbreitete die Trierer Staatsanwaltschaft nach einem Geständnis des Tatverdächtigen am Montag in einer Pressemitteilung. Der gebürtige Frankfurter habe das Opfer gemeinsam mit zwei jungen Frauen getroffen, um bei dem Opfer Cannabis zu kaufen, heißt es darin. Die Frauen sind Zeugen und waren laut dem Leitenden Trierer Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer nicht an der Tat beteiligt. Angaben zu ihrem Alter und ihrem Wohnort machte Brauer nicht. Den Grund für die Tat erläuterte er hingegen näher.

Der Beschuldigte habe sich bei vorangegangenen Käufen von dem Opfer "übervorteilt" gefühlt und sei auf den Drogenlieferanten nicht gut zu sprechen gewesen. "Während des Drogengeschäftes fasste er deshalb den Entschluss, sein Gegenüber niederzustechen", sagen die Ermittler. Zunächst habe der Verdächtige auf sein Opfer eingeschlagen, dann habe er dreimal zugestochen. Der schwer verletzte 19-Jährige starb wenig später in einem Trierer Krankenhaus an schweren inneren Blutungen. Der Verdächtige wurde am Samstag festgenommen und am Sonntag dem Haftrichter vorgeführt. Dieser hat einen Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Die Tatwaffe haben die Ermittler sichergestellt. Es handelt sich laut Staatsanwaltschaft um ein Klappmesser, das der Verhaftete bei dem Drogengeschäft in seiner Hosentasche mitgeführt hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zunächst wegen Totschlags: Der Verdächtige habe zugegeben, mit dem Messer zugestochen zu haben. Er habe aber auch angegeben, dass er sein Opfer nicht töten wollte. Die Ermittler prüfen auch, ob es sich um einen Mord handelt. Es sei möglich, dass der Beschuldigte seinem Opfer die mitgeführten Drogen und das bereits bezahlte Geld abnehmen wollte, hieß es bei der Staatsanwaltschaft.

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