Tödlicher Unfall Oberzerf: Staatsanwalt legt Berufung ein

Trier/Oberzerf · Der tödliche Rosenmontagsunfall in Oberzerf geht möglicherweise in die nächste Instanz: Die Staatsanwaltschaft Trier hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Trier eingelegt. Dessen Richter hatten es Ende Oktober bei einer 21-monatigen Bewährungsstrafe für den 49-jährigen Angeklagten belassen.

(ax) Das juristische Nachspiel des tödlichen Rosenmontagsunfalls in Oberzerf ist noch nicht zu Ende. Vor vier Wochen hatte das Amtsgericht Trier einen 49-jährigen Mann aus dem Hochwaldort wegen fahrlässiger Tötung eines 52-jährigen Fußgängers und anschließender Unfallflucht schuldig gesprochen. Es verurteilte den Angeklagten deshalb zu einer 21-monatigen Haftstrafe (der TV berichtete). Entscheidend war jedoch, dass die Schöffenrichter die Strafe zur Bewährung aussetzten und der 49-Jährige damit ein freier Mann bleibt.

Gegen diese Bewährungsstrafe hat die Staatsanwaltschaft Trier Berufung eingelegt. Der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer sagte am Dienstag, dass die Strafverfolgungsbehörde das Urteil noch einmal prüfen lassen will.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits in der Hauptverhandlung am 28. Oktober gefordert, dass der Angeklagte aus Oberzerf wegen der "schweren Tatvorwürfe" ins Gefängnis gehen müsse. Die Richter waren diesem Antrag aber nicht gefolgt und hatten es bei der Bewährungsstrafe belassen, auf die vorher Verteidiger Roderich Schmitz plädiert hatte. Sie begründeten ihr Urteil unter anderem damit, dass der 49-Jährige voll geständig gewesen war, seine Tat bereue und unter ihr leide. Außerdem sei die Sozialprognose des Mannes, der nach psychischen Problemen wieder in seinem Beruf als Forstwirt arbeitet, günstig.

Das tragische Geschehen in Oberzerf am Rosenmontagabend hatte über die Grenzen der Hochwaldregion hinaus für Erschütterung gesorgt. Der 49-Jährige hatte sich am 15. Februar 2010 nach einer Karnevalsfeier im alkoholisierten Zustand in sein Auto gesetzt und gegen 20.30 Uhr in seinem Heimatort einen 52-jährigen Fußgänger angefahren. Das Opfer wurde durch die Wucht des Aufpralls hinter die Hecke eines Hauses geschleudert. Dort blieb der zweifache Familienvater mit schweren Verletzungen liegen, bevor er nach circa einer Stunde starb. Erst am nächsten Morgen hatte der 49-Jährige, der von der Kollision mit einem Stück Wild ausgegangen war, die Leiche entdeckt. Am Abend, so seine Aussage, habe er zwar noch angehalten und die Unfallstelle abgesucht, im Dunkeln aber nichts gefunden.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Amtsgerichtsurteil, auch um die vorgegebenen zeitlichen Fristen einzuhalten, Rechtsmittel eingelegt. Sie wird nun auf das schriftliche Urteil warten und die Akten noch eimal prüfen. Danach fällt die Entscheidung, ob sie die Berufung durchsetzen und sich das Landgericht Trier als zweite Instanz mit dem Fall beschäftigen wird. Für Verteidiger Schmitz kommt die Berufung "überraschend". Nach seiner Auffassung sei das Urteil des Amtsgerichts "sorgfältig begründet und deshalb überzeugend" gewesen.

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