Totschlagprozess am Landgericht: Keine Zweifel am Sachverständigen

Trier/Hermeskeil · Im Prozess gegen einen 43-Jährigen, der in Hermeskeil seine Ehefrau getötet haben soll, hat das Landgericht Trier gestern einen Antrag der Verteidigung zurückgewiesen. Diese hatte Zweifel an der Verwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens geäußert, das dem Angeklagten dessen Schuldfähigkeit attestiert.

Trier/Hermeskeil. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 43-Jährige am 1. April genau wusste, was er tat. An diesem Tag soll er laut Anklage seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Hermeskeil aus Eifersucht gewürgt und dann erdrosselt haben. Vor dem Landgericht Trier hat der Mann die Tötung seiner Frau am zweiten Verhandlungstag gestanden. Seitdem geht es um die Frage seiner Schuldfähigkeit.
Gutachter Prof. Wolfgang Retz, Leiter der Forensischen Psychiatrie an der Uni Mainz, hatte diese Frage bejaht. Die Verteidigung bezweifelte jedoch die Verwertbarkeit der Untersuchungsergebnisse und forderte das Gericht auf, das vorliegende Gutachten durch ein Obergutachten zu ersetzen. Diesen Antrag hat die Kammer gestern abgelehnt.
Zur Begründung sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz, der Gutachter sei "ein seit Jahren renommierter Experte". Er habe die an ihn gestellten Fragen nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten und nach einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik "umfassend und überzeugend beantwortet". Formal und inhaltlich seien alle an ein solches Gutachten gestellten Anforderungen erfüllt. Retz hatte vor Gericht vorgetragen, dass er den Angeklagten für schuldfähig halte und es für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus "keine Grundlage" gebe. Die Kriegserlebnisse des Angeklagten in seiner Heimat Aserbaidschan und das Zerbrechen seiner ersten Ehe dort hätten keine psychischen Schäden hinterlassen.
Dass die Untersuchung, wie von der Verteidigung kritisiert, nur zweieinhalb Stunden gedauert habe, sei dadurch erklärbar, dass der Angeklagte das Gespräch abgebrochen und "tiefergehende Auskünfte verweigert" habe. Dadurch seien bestimmte "standardisierte Tests" nicht möglich gewesen, wichtige Grundlagen wie eine Blutanalyse und eine "bildgebende Untersuchung des Kopfes" lägen aber vor.
Das Verfahren wird am 22. November fortgesetzt.cweb

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort