Mitarbeiterinnen heimlich gefilmt Nach Urteil gegen Zahnarzt im Kreis Trier-Saarburg: Warum die Staatsanwaltschaft in Berufung geht

Trier/Saarburg · Der Fall eines Zahnarztes, der seine Mitarbeiterinnen gefilmt hat, wird neu aufgerollt. Welche Folgen kann das für den Mediziner haben, der im ersten Urteil zu einer Geldstrafe verurteilt worden war?

 Das Miteinander in einer Zahnarztpraxis sollte idealerweise von Vertrauen geprägt sein. Im Kreis Trier-Saarburg hat ein Zahnarzt das Vertrauen seiner Mitarbeiterinnen schändlich missbraucht und auf perfide Weise heimliche Filmaufnahmen gemacht.

Das Miteinander in einer Zahnarztpraxis sollte idealerweise von Vertrauen geprägt sein. Im Kreis Trier-Saarburg hat ein Zahnarzt das Vertrauen seiner Mitarbeiterinnen schändlich missbraucht und auf perfide Weise heimliche Filmaufnahmen gemacht.

Foto: picture alliance / dpa-tmn/Kai Remmers

Es gibt ein Geständnis und auch ein Urteil zu dem Fall, in dem ein 57-Jähriger heimlich seine Mitarbeiterinnen gefilmt sowie eine Nachbarin beim Umziehen fotografiert haben soll. Vorbei ist das Verfahren gegen den Zahnarzt aus dem Kreis Trier-Saarburg trotzdem noch nicht. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, das Richterin Ingrid Ballmann im Oktober am Amtsgericht Saarburg gefällt hat.