Trojaner legen Tawerner Internetseiten lahm

Tawern/Trier · Die Internetseiten von drei Tawerner Vereinen sind von einer Internet-Attacke betroffen. Der ehrenamtliche Administrator hat die Seiten vom Netz genommen, um weitere Schäden zu vermeiden. Eine Rechtsexpertin rät auf TV-Anfrage zur Vorsicht - auch wegen möglicher Haftungsansprüche.

Sebastian Junk steht vor einem virtuellen Scherbenhaufen. Das Präsidiumsmitglied des SV Tawern hat jahrelang die Internetseiten seines eigenen Vereins, des Karnevalsvereins CC Rot-Weiß, und des Tawerner Kulturvereins betreut. Jetzt sind die Seiten kaputt oder komplett gelöscht. Trojaner haben sich eingenistet - Spähprogramme, mit deren Hilfe Internetbetrüger Passwörter und Kontodaten ergattern wollen. Diese Trojaner könnten sich von den Vereinsseiten auf die Computer aller übertragen, die sich dort etwas herunterladen.

Um das zu vermeiden, hat Junk die Seiten vor etwa drei Wochen vom Netz genommen - sobald klar war, dass eine Gefahr bestehen könnte. Dadurch hat er jedoch eine Menge Arbeit vernichtet. Laut eigener Aussage hat Junk etwa zwei Stunden täglich an den Seiten gearbeitet - ehrenamtlich. Manchmal habe er ganze Samstage damit verbracht, sie auf den neuesten Stand zu bringen.

Und vor allem die Seite des SV Tawern hat sich etabliert. Junk spricht von 2000 Clicks und 300 Besuchern täglich. Auch vereinsintern ist die Seite sehr wichtig: "Ein großer Teil des Vereinslebens spielt sich online ab." Zum Beispiel die Sportplatzbelegung.

"Das wird ein Riesenaufwand, alles wieder stabil hinzubekommen", sagt Junk. Die Löschung aller Daten sei aber die einzige Möglichkeit gewesen. Es sei wichtig, dass niemand geschädigt werde, weil der Verein hafte, sobald sich jemand den Trojaner bei ihm einfange, meint Junk.

"Die Bedenken des Webmasters sind nicht ganz unbegründet", sagt Linn van Raay auf TV-Anfrage. Die Fachanwältin für Informationstechnologierecht bei der Trierer Kanzlei Seibel und Partner setzt jedoch hinzu, dass es immer auch eine Frage des Einzelfalls sei.

In erster Linie haften laut van Raay die Virenprogrammierer und diejenigen, die Trojaner und Viren in Schädigungsabsicht weiterleiten oder, wie im Tawerner Fall, in fremde Websites einbauen. Weil diese Verursacher jedoch meist unbekannt bleiben, sei auch der Betreiber einer Internetseite in der Pflicht.

Erstens muss er belegen. dass die Seite von Unautorisierten ohne sein Wissen verändert wurde.

Zweitens muss er beweisen, dass auf seiner Seite ein Schutz gegen solche Angriffe besteht.

Drittens muss er sofort Gegenmaßnahmen ergreifen, sobald ihm das Problem klar wird.

Dann habe er eine gute Chance, nicht für entstandene Schäden haften zu müssen, sagt van Raay.
Als Betreiber einer Homepage sollte man den Angriff möglichst umfassend dokumentieren und Strafanzeige stellen. cmkExtra

HackerschutzKriminelle haben sich neue Wege gesucht, ihre Viren unters Volk zu bringen. Beliebt ist seit etlichen Jahren, vertrauenswürdigen Webseiten Schadsoftware unterzuschieben. Gelingt das, wird so der Rechner des normalen Nutzers infiziert. Das nennt man "Drive-by-Download" (englisch für Herunterladen im Vorbeifahren). Optimalen Schutz gibt es nicht, aber ein paar Regeln helfen:

Sicheres Passwort: Schützen Sie die Zugänge zu ihren Internet-Seiten immer mit sicheren Passwörtern. Tabu sind Wörter, die sich im Lexikon finden oder Namen. Ein sicheres Passwort sollte möglichst lang sein (mehr als zehn Zeichen) und Buchstaben, Zahlen sowie Sonderzeichen enthalten.

Aktuelle Software verwenden. Ein System zur Verwaltung der Inhalte einer Webseite, das seit mehreren Jahren nicht mehr aktualisiert wurde, ist ein regelrechtes Einfallstor für Viren. Das gilt vor allem dann, wenn es sich um eine beliebte Software wie das Blogsystem Wordpress handelt.

Virenscanner: Nutzer sollten immer mit einem aktuellen Virenscanner unterwegs sein. Ob eine Internet-Adresse von einem Virus befallen ist, kann man auch über einen Online-Virenscanner testen.

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