Trübe Aussichten für das Golfpark-Projekt

Das Hin und Her um das Golfpark-Projekt auf dem Fellericher Plateau beschäftigt die Temmelser und Tawerner seit Jahren. TV-Redakteurin Anke Pipke analysiert die Aussichten des Millionen-Vorhabens.

 Und Abschlag: Werden Golfspieler - wie auf diesem Symbolbild - jemals auf dem Fellericher Plateau ihr Handicap verbessern? Foto: dpa

Und Abschlag: Werden Golfspieler - wie auf diesem Symbolbild - jemals auf dem Fellericher Plateau ihr Handicap verbessern? Foto: dpa

Konz. Seit etwa zehn Jahren gibt es die Idee einer Bebauung auf dem Fellericher Plateau. Noch knapp drei Monate, dann feiern die Pläne für das Golfpark-Projekt ihren fünften Geburtstag. Von knallenden Sektkorken, Party-Stimmung und gut gelaunten Gästen ist das Ereignis jedoch Lichtjahre entfernt. Im Mai/Juni 2005 stimmten Tawern und Temmels sowie die Verbandsgemeinde Konz dem Projektentwicklungsvertrag mit den luxemburgischen Investoren René Faltz und Antoine Feidt zu. Damals schien alles klar. Auf den Wiesen und Äckern des Fellericher Plateaus sollten möglichst rasch unter anderem ein Golfplatz und ein Baugebiet mit 400 Häusern entstehen.

Streit über Vor- und Nachteile



Bis 2010 hat sich das Blatt gewendet. Nichts ist mehr klar. Streitigkeiten über die Nutzung der Häuser, über Vertrags-Interpretationen und angebliche Mauscheleien sind nur eine Auswahl der jüngsten Diskussionsinhalte. Ministerien und Gerichte waren mitunter eingeschaltet. Die Ratsmehrheiten in Tawern und Temmels sind weiter uneins über die Vor- und Nachteile des Projekts. Während die Christdemokraten (Mehrheit in Tawern) vor allem den positiven Aspekt für den Tourismus und die heimatliche Wirtschaft sehen, betonen die Sozialdemokraten (Mehrheit in Temmels) die Probleme hinsichtlich der zusätzlichen Verkehrs- und Lärmbelastung für die umliegenden Orte sowie ein mangelndes Konzept zur Wasserversorgung und zur Sozialverträglichkeit.

Nun ist das Projekt an einen Punkt gelangt, an dem es in der öffentlichen Diskussion kaum mehr darum geht, wie was gestaltet wird, geschweige denn, wann mit einem Baubeginn zu rechnen ist. Es geht vornehmlich um Stichworte wie Schadensersatz, Pflichten, Schuldzuweisungen, Klagen.

Bekenntnisse hinter vorgehaltener Hand



Angesichts nicht auszuschließender Repressalien wird sich jeder Betroffene hüten, öffentlich zu sagen, dass das Golfpark-Projekt gescheitert scheint. Hinter vorgehaltener Hand wird jedoch deutlich: An das Vorhaben glaubt kaum einer mehr. Wer sich nicht zwangsläufig damit auseinandersetzt, gehört oft zu denjenigen, die das Wort "Golfpark" nicht mehr hören können.

Was müsste passieren, damit das Golfpark-Projekt dennoch Aussichten auf eine Realisierung hätte? Die Tawerner Mehrheit bekräftigt ihr Ja zum Golfpark. Da sollten die Investoren leichtes Spiel haben, ihre Pläne durchzusetzen. Anders sieht es in Temmels aus. "Es muss eine Gesamtlösung der Probleme her", sagt Ortsbürgermeister Joachim Mimler auf TV-Anfrage. Bislang habe es aber dazu keine Bestrebungen der Investoren gegeben.

Ohne das Temmelser Ja geht es nicht weiter. Denn alle grundlegenden Genehmigungen und Entscheide basieren auf der Verwirklichung des Gesamtprojekts mit Golfplatz auf Temmelser Land und Häusern auf Tawerner Grund. Bleibt die Obermosel-Gemeinde bei ihrer ablehnenden Haltung, müsste spätestens bei der Offenlage des Tawerner Bebauungsplans Schluss sein. Dann dürften die Aufsichtsbehörden ihr Veto einlegen, weil es eine Wohnbebauung ohne Golfplatz nicht geben soll.

Allein die Investoren könnten vermutlich noch das Ruder herumreißen und Temmels ein Lösungspaket anbieten. Aber warum sollten sie das jetzt tun, sind die Beschwerden doch schon seit Jahren bekannt? Eine schriftliche TV-Anfrage an Investoren-Anwalt Curt M. Jeromin zu dieser Thematik bleibt seit fast zwei Wochen unbeantwortet. Eine Freigabe der Mandanten liege noch nicht vor, heißt es.

Gleichzeitig muss die Frage erlaubt sein, wie erfolgversprechend jedwede Aktion der Investoren noch sein mag. Denn Mimler argumentiert beständig, dass seiner Ansicht nach der Projektentwicklungsvertrag (PEV) keine Gültigkeit mehr habe. "Der PEV hat am 31.3.2008 das planungsrechtliche Ziel, Baurecht zu schaffen, nicht erreicht", teilt Mimler mit. Und die Gemeinde Temmels habe einer Verlängerung wegen der ungelösten Probleme nicht zugestimmt. Damit sei der Vertrag ausgelaufen.

Zweifel an Gültigkeit des Projekt-Vertrags



Auch der gemeindliche Rechtsbeistand sei dieser Ansicht, sagt Mimler. Und warum dann noch das Hin und Her? Er gehe davon aus, dass das Projekt ohnehin wohl kaum realisiert werde. Karl-Heinz Frieden, Bürgermeister der Verbandsgemeinde, meint, dass der Vertrag Bestand hat. Das sei nicht zuletzt durch die jüngsten Verhandlungen zwischen Behörden, Ministerien und Beteiligten bestätigt worden.

Doch egal, ob nun gültig oder nicht, die Aussichten auf einen Golfpark sind schlecht. Die Augen richten sich nun auf eine Reaktion der Investoren. Bleiben sie am Ball?

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