Natur Üppiges Grün wird zum Ärgernis

Wasserliesch · In Wasserliesch ärgern sich Anwohner über Wildwuchs aus den Entwässerungsgräben vor ihren Häusern. Die Verbandsgemeindewerke erklären, das müsse so sein.

 Die Gräben im Frühsommer: Ohne die lange Trockenheit wäre der Bewuchs nach Angaben der Bewohner noch weitaus höher.

Die Gräben im Frühsommer: Ohne die lange Trockenheit wäre der Bewuchs nach Angaben der Bewohner noch weitaus höher.

Foto: Friedhelm Knopp

Die Straße Unter der Fels in Wasserliesch bietet mit ihrer Vegetation ein kontrastreiches Bild: Vor den Einfamilienhäusern und ihren gepflegten Vorgärten liegen V-förmige Gräben, aus denen die Natur wild wuchernd sprießt. Dazu Anwohner Gereon Christen: „Durch die lange Trockenperiode hält sich der Bewuchs noch in Grenzen. Nach einer längeren Feuchtperiode könnten Sie da kaum noch ­drüber schauen.“ Und warum mähen er und die Nachbarn den Wildwuchs vor den Häusern nicht einfach? Antwort: „Weil die Gräben nicht uns, sondern den Verbandsgemeindewerken gehören, die aber nur dreimal im Jahr mähen und wir selber da nicht ran dürfen.“

Als die Christens im Jahr 1996 den Kaufvertrag unterschrieben, war die Sache noch anders geregelt. So stand in der entsprechenden Vertragsklausel, dass die Mulden zwar Eigentum der Verbandsgemeinde (VG) Konz, die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke aber zu deren Pflege verpflichtet seien. Im Vertrag wurden auch Zeiten und Art der Pflegearbeiten präzisiert: Danach sollten die Anwohner die Mulden in der Hauptvegetationsperiode alle drei Wochen vom Bewuchs befreien.

Dem sind die Grundstückseigentümer in den ersten Jahren vertragsgemäß nachgekommen. Christen: „Es wurden dafür sogar spezielle Gartengeräte angeschafft.“ Was die Betroffenen dabei von Anfang an ärgerte, war die Tatsache, dass sie per Vertrag nicht nur die Arbeit der VG-Werke übernehmen, sondern zusätzlich noch Abgaben – wenn auch verringert – für die Oberflächenentwässerung zahlen mussten. Als sich die Anwohner dagegen im Jahr 2000 wehrten, lenkte die Verwaltung ein. Offenbar hatte nach den Beschwerden eine interne Überprüfung ergeben, dass die Vertragskonstruktion „Pflegepflicht plus verminderte Oberflächenwasserabgabe“ rechtlich nicht haltbar war.

Im Juni 2000 teilte die VG den Christens mit, dass sich „bei der Umsetzung dieser Verpflichtung inzwischen rechtliche Probleme ergeben haben“. Daher sei von der Verwaltung entschieden worden, die Grundstückseigentümer von der Pflegepflicht zu entbinden und diese Arbeiten an die Verbandsgemeindewerke zu übertragen. Christen: „Unmittelbar danach wurde unsere Abgabe für das Oberflächenwasser auf den vollen Satz erhöht.“ Und auch die Intensität der Muldenpflege änderte sich, nachdem sie die VG-Werke übernommen hatte. „Seit dieser Zeit werden die Gräben nur noch drei- bis viermal im Jahr gemäht – und das auch nur nach Anwohnerbeschwerden. Man will sein Grundstück sauber und ordentlich halten, und hat dann diesen Wildwuchs davor.“ Und in wachstumsstarken Wochen würden die Gewächse fast mannshoch werden.

Die Verwaltung bezeichnet die langen Mähintervalle als korrekt. In einem Schreiben aus 2016 heißt es: „Wir stimmen zu, dass je nach Witterung die Gräser und Kräuter bei dreimaliger Mahd einen sehr hohen Wachstumsstand erreichen können.“ Ein häufigeres Mähen sei aber nicht im Sinne einer ökologischen Verwendung des Oberflächenwassers.

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