Umsiedlung unerwünscht

KONZ. Die Handelskette Lidl will auf dem bisherigen "Kuag-Parkplatz" an der K 134 einen neuen Markt errichten. Die Stadt Konz will das verhindern. In der ersten Instanz hat sich das Verwaltungsgericht Trier der Auffassung von Bürgermeister Manns angeschlossen.

Einst füllten hunderte von Mitarbeiter-Fahrzeugen das Parkplatz-Gelände mit dem kleinen Zugang an der Roscheider Straße. Zu Schichtende sorgte der Massen-Aufbruch gemeinsam mit den abfahrenden Sonderbussen regelmäßig für einen mittleren Verkehrsstau.Das war zu Zeiten, als der Textilhersteller stolze 1300 Mitarbeiter verzeichnete. Inzwischen ist die Personalzahl dramatisch geschrumpft, das bayerische Unternehmen TWD, inzwischen Hausherr bei der Kuag, kündigte vor einem Jahr die Abwicklung auf Raten an.Filetstück separat verkauft

Noch wird in den geräumigen Werkshallen gearbeitet, aber ein einträgliches Filetstück, eben das Parkplatz-Gelände, hat die Mutterfirma inzwischen verkauft - an die Markt-Kette Lidl. Der bekannte Discounter siedelt zurzeit noch gut 300 Meter Luftlinie entfernt im Gewerbegebiet. Das neue Gelände wäre größer und besser gelegen, böte also Expansionsmöglichkeiten.Doch das schönste Grundstück nützt wenig, wenn man es nicht bebauen darf. Und da ist im Falle Lidl die Stadt Konz davor. Bürgermeister Manns, der mitten in viel versprechenden Verhandlungen mit potenziellen Übernehmern für das Werks-Gelände steckt, will unter allen Umständen vermeiden, dass der Parkplatz separat verscherbelt wird und möglichen neuen Nutzern der alten Kuag-Faszilitäten am Ende fehlt.Dabei geht Manns davon aus, dass er das Planungsrecht auf seiner Seite hat. Kaum richteten TWD und Lidl eine Bauvoranfrage an die Verwaltung, holte der Bürgermeister einen 22 Jahre alten Bebauungsplan aus der Schublade, der nie amtlich ausgefertigt und somit auch nicht in den Zustand der Gültigkeit versetzt worden war. Nach diesem Plan ist der Parkplatz ein Parkplatz für den benachbarten Industriebetrieb - und nichts anderes.Flugs ließ der Verwaltungschef den Plan nachträglich ausfertigen und bei der Kreisverwaltung genehmigen - schon schien er gültig und die Lidl-Pläne damit geplatzt. Doch nach Auffassung der Bau-Interessenten hätte Manns zunächst den Stadtrat fragen müssen. Man habe genug von den "Mätzchen der Verwaltung", tönte der TWD-Anwalt und klagte beim Verwaltungsgericht gegen den zuständigen Kreis Trier-Saarburg auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung.Dort standen sich die Rechtsauffassungen unversöhnlich gegenüber. Im Prinzip habe sich seit 1982 nichts geändert, sagt die Verwaltung, es habe also keinen Grund gegeben, den einst korrekt beschlossenen Bebauungsplan vor seiner verspäteten Inkraftsetzung noch einmal dem Rat vorzulegen.Die Geschäftsgrundlage von damals sei angesichts des Niedergangs der Kuag längst entfallen, argumentiert die Gegenseite. Die Stadt dürfe sich dem Bauwunsch von Lidl nicht in den Weg stellen. Künftige Nutzer des Kuag-Areals könnten im Zweifelsfall auf dem weitläufigen Gelände jederzeit andere Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter finden.Hinter dem Geplänkel stehen noch andere langfristige Interessen. Die Stadt Konz braucht in absehbarer Zeit eine Lösung für den analog zur Bewohnerzahl ständig steigenden Stadtteil-Verkehr von und nach Roscheid. Man denke an einen Kreisel, deutet Bürgermeister Manns vor Gericht an. Bei einer Bebauung des Parkplatz-Geländes, so seine Bedenken, könnte am Ende die Fläche für eine Neugestaltung der neuralgischen Einmündung nicht mehr ausreichen.Aber auch das lässt die Gegenseite nicht gelten. Man könne mit Lidl über einen Kreisel durchaus reden, sagt der Anwalt, sogar eine Beteiligung an den Kosten wird in den Raum gestellt. Aber die Stadt habe "keine ausgegorenen Pläne anzubieten". Und das könne nicht zu Lasten von TWD und Lidl gehen.Die Stadt hat es nicht eilig

Den Investoren brennt das Projekt auf den Nägeln, die Stadt hat es dagegen nicht sonderlich eilig. Der Bürgermeister spielt auf Zeit, der Prozessgegner spricht im Gegenzug drohend von "Planschäden in Höhe von einer halben Million Euro".Doch die erste Etappe beim Kampf um die Umsiedlung haben Lidl und TWD verloren. Das Verwaltungsgericht Trier wies inzwischen den Antrag ab. Die Nicht-Ausfertigung des Bebauungsplans vor mehr als 20 Jahren sei zwar ein Verfahrensfehler, den der Bürgermeister durch seine Nachbesserung aber geheilt habe. Dazu bedürfe es keines neuen Ratsbeschlusses.Allerdings, so mahnten sie Richter unüberhörbar, müsse das nicht für die Ewigkeit gelten. Werde das Kuag-Betriebsgelände dauerhaft einem anderen Nutzungszweck zugeführt, müsse geprüft werden, ob die Festlegung des Bebauungsplans auf einen Parkplatz nicht "funktionslos wird".

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