Jagd Umstrittene Reviergrenze

Waldweiler · Die Reviergrenze B 407 (Hunsrückhöhenstraße) ist zwischen der Jagdgenossenschaft Waldweiler und den Jagdbehörden sowie der Ortsgemeinde umstritten. Wieder musste ein neuer Jagdpächter gesucht werden. Diesmal sind es zwei Namen, die in der jüngsten Ortsgemeinderatssitzung präsentiert wurden.

 Friedlich fressen die kleinen Rothirsche im Revier. Weitaus hektischer geht es in Waldweiler im Hintergrund zu.TV- Foto: Herbert Thormeyer

Friedlich fressen die kleinen Rothirsche im Revier. Weitaus hektischer geht es in Waldweiler im Hintergrund zu.TV- Foto: Herbert Thormeyer

Waldweiler. In den Eigenjagdbezirk Teufelskopf Waldweiler will einfach keine Ruhe einkehren. Nach nur drei Monaten warf der bisherige Pächter aus NRW das Handtuch. Wegen der Streitigkeiten um die B 407, der Hunsrückhöhenstraße, als Grenze des Reviers, die ihm nicht schnell genug beigelegt werden konnten, wurde der Vertrag aufgehoben. Die Jagdgenossenschaft ist gegen diesen Zuschnitt.
Nachfolger wurden schnell gefunden. Es sind zwei Trierer, die in der Sitzung zwar namentlich genannt wurden, aber den Trierischen Volksfreund um Anonymität baten.

Für klare Verhältnisse


"Die Untere Jagdbehörde des Kreises hat uns diese freihändige Vergabe ohne vorherige Ausschreibung erlaubt", informierte Ortsbürgermeister Manfred Rauber den Ortsgemeinderat. Endlich klare Verhältnisse im Jagdrevier zu haben, ist sein Wunsch.
Rauber las einen Bescheid der Unteren Jagdbehörde vor, aus dem hervorgeht, dass die Behörde beabsichtigt, die B 407 als Grenze des 501 Hektar großen Reviers, wie von der Ortsgemeinde vorgeschlagen, festzulegen. Begehungen und Stellungsnahmen vom Forstamt Saarburg, von Kreisjagdmeister Rolf Kautz und der Ortsgemeinde empfahlen diesen Zuschnitt, wobei ein Teil des Reviers anders aufgeteilt werden muss. Dagegen hat die Waldweiler Jagdgenossenschaft Widerspruch eingelegt. "Das Spiel geht weiter", bedauert Rauber. Er hoffe, dass irgendwann einmal die Vernunft siegt.
Bei der Jagdpacht konnte die Ortsgemeinde das vorherige Niveau halten. Zu jährlich 10 000 Euro Jagdpacht kommen 6500 Euro Wald-Wildschadenspauschale und eine 5000-Euro- Spende für soziale Zwecke. Der Vertrag hat eine Laufzeit von acht Jahren.
Information:
Die Jagdgenossenschaft Waldweiler hat gegen den Bescheid der Unteren Jagdbehörde beim Kreis Widerspruch eingelegt. Ihr Vorsitzender, Frank Vogel, wollte sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht öffentlich zu den Gründen für dieses Vorgehen äußern.

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