Umstrittene Schilder bleiben vorerst hängen

Hermeskeil-Abtei · Das Trierer Verwaltungsgericht hat beim Dauerstreit um zwei Verbotsschilder im Hermeskeiler Stadtteil Abtei ein Urteil gefällt. Es hat die Klage von Anwohnern abgewiesen, die die Demontage der Verkehrszeichen am Stichweg Köhlerweg erreichen wollten. Der Richterspruch bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Weg nun dauerhaft gesperrt bleibt.

 An diesem Bild wird sich bis zum 9. Dezember nichts ändern: Dann entscheidet der Hermeskeiler Stadtrat, ob das Verbotsschild am Stichweg Köhlerweg in Abtei hängen bleibt oder abmontiert wird. TV-Foto: Axel Munsteiner

An diesem Bild wird sich bis zum 9. Dezember nichts ändern: Dann entscheidet der Hermeskeiler Stadtrat, ob das Verbotsschild am Stichweg Köhlerweg in Abtei hängen bleibt oder abmontiert wird. TV-Foto: Axel Munsteiner

Hermeskeil-Abtei. Einen Tag nach dem Verhandlungstermin vor dem Trierer Verwaltungsgericht titelte der TV am 9. Oktober: "Abteier warten auf Urteil im Schilderstreit". Dabei geht es um zwei Verkehrszeichen, die am oberen und unteren Ende des Stichwegs Köhlerwegs stehen und ihn für den normalen Autoverkehr sperren.
Der Spruch der Ersten Kammer und dessen Begründung liegen inzwischen schriftlich vor (Aktenzeichen: 1 K 1075/14.TR).
Doch eins vorab: Mit dem Urteil wird noch kein Schlussstrich gezogen. Beim seit langem schwelenden Konflikt unter Anwohnern (der TV berichtete mehrfach) liegt der Ball nun wieder bei der Stadt Hermeskeil.
Die Eheleute Klos hatten gegen den Kreis Trier-Saarburg geklagt, weil auf dessen Betreiben hin im Februar 2014 die Durchfahrt-Verboten-Schilder am Stichweg aufgestellt wurden. Auslöser dafür war das juristische Vorgehen eines anderen Anwohnerehepaars, das sich seit langem durch den zuvor regen Verkehr auf dem ungewidmeten und nur geschotterten Stichweg neben ihrem Haus gestört fühlte. Dieses Paar hatte beim Kreisrechtsausschuss (KRA) mit Erfolg ein Widerspruchsverfahren angestrengt.
Gegen den Bescheid des KRA vom 21. Januar 2014 und die kurz darauf folgende Sperrung des Stichwegs wehrten sich die Eheleute Klos, weil sie damit nach eigener Aussage nur noch über einen großen Umweg zu ihrer Garage kommen würden. Sie wollten mit ihrer Klage erreichen, dass die Schilder wieder abgebaut werden.
Das wird vorerst aber nicht geschehen. Denn die Trierer Verwaltungsrichter haben die Klage der Eheleute Klos abgewiesen. Gleichzeitig haben die Richter aber auch erklärt, dass der von den Anwohnern angefochtene Bescheid des KRA "rechtswidrig ist". Nur folgt danach der Zusatz: "Er verletzt die Kläger jedoch nicht in ihren Rechten." Das vom KRA angeordnete und von den Richtern als "rechtswidrig" angesehene Aufstellen der Schilder betrifft allerdings jemand anderen - und zwar den Eigentümer des Wegs, die Stadt Hermeskeil.
Nach Auffassung der Trierer Richter ist der Stichweg Köhlerweg kein Feldweg. Er sei zwar nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Es handele sich aber um eine "tatsächlich öffentliche Straße". Denn die Stadt hat jahrelang zugestimmt, dass der Stichweg "dem Gemeindegebrauch überlassen wurde". Sprich: Sie duldete es, dass viele Abteier den Stichweg mit ihren Autos befahren haben.
"Hineingegrätscht"


In der Urteilsbegründung der Trierer Richter heißt es weiter: "Der Eigentümer eines tatsächlichen öffentlichen Wegs ist im Hinblick auf sein Eigentumsrecht nicht gehindert, sein Grundstück dem öffentlichen Verkehr wieder zu entziehen." Das bedeutet: Die Stadt kann auf dem vielgenutzten Weg in Abtei Schilder aufstellen. Sie hat im Umkehrschluss aber auch die Möglichkeit, den Weg wieder zu öffnen.
Da die Anordnung des Kreises, Verbotsschilder aufzustellen, von den Richtern als rechtswidrig eingestuft wird, "hat man uns also hineingegrätscht". So bewertet Stadtbürgermeister Mathias Queck (CDU), der als Notar selbst Jurist ist, die Situation.
Die Konsequenz: Beim bisher so komplizierten Blick auf die Urteilsbegründung wird es nun im Prinzip ganz einfach. "Wir haben als Stadt die Handlungsfreiheit und können entscheiden, ob die Schilder hängen bleiben oder weg kommen", sagt Queck. Die Entscheidung, ob der Stichweg Köhlerweg gesperrt bleibt oder wieder geöffnet wird, soll möglichst schnell getroffen werden - und zwar schon in der nächsten Stadtratssitzung am Dienstag, 9. Dezember.
"Ich bin dafür, dass die Schilder entfernt werden", stellt Stadtbürgermeister Queck noch einmal klar. Über eine Widmung des Köhlerwegs und den Ausbau von Straßen in diesem Bereich von Abtei müsse die Stadt in der Ratssitzung noch keine Entscheidung herbeiführen. Mit diesen Fragen könne man sich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt befassen, so Queck.Extra

Franz Klos hatte mit seiner Frau die Klage vor Gericht gebracht. Geknickt ist er wegen des Urteils nicht. Er sagt: "Wenn der Stadtrat im Dezember beschließt, dass die Schilder wegkommen, dann hätten wir zwar mit unserer Klage verloren, aber trotzdem letztendlich gewonnen." Bettina Hansen-Kaub hatte mit ihrem Mann das Widerspruchsverfahren beim Kreis angestrengt, damit die Schilder aufgestellt werden. Sie sagt auf Anfrage des TV: "Da wir das Urteil des Gerichts noch nicht vorliegen haben, ist es uns zurzeit nicht möglich, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Was wir im Rückblick auf die Verhandlung sagen können, ist, dass wir im Tenor dem Richter recht geben, dass die Stadt eine Gesamtlösung für den Bereich Stichweg, den restlichen Teil des Köhlerwegs und für die Straße Im Hellgott herbeiführen muss. Und zwar mit allen Beteiligten, um hier alle Interessen zu wahren und so langfristig eine Straßensituation zu haben, wie sie auch mit anderen Stellen in Abtei und Hermeskeil vergleichbar ist." ax

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