Und noch ein Stückchen drauf…

Die geplante bauliche Erweiterung der "Biebelhausener Mühle" im Gewerbegebiet Biebelhausen sorgte auch in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates wieder für Unruhe. Wie bereits in der Sitzung zuvor, ging es einmal mehr um die Maximalhöhe des geplanten Hochregals.

 In etwa die Höhe des Kran-Auslegers, der derzeit auf dem Gelände der Biebelhausener Mühle zu sehen ist, wird das geplante Kühlregal erreichen. TV-Foto: Susanne Windfuhr

In etwa die Höhe des Kran-Auslegers, der derzeit auf dem Gelände der Biebelhausener Mühle zu sehen ist, wird das geplante Kühlregal erreichen. TV-Foto: Susanne Windfuhr

Ayl-Biebelhausen. Ein einstündiges Gespräch hinter verschlossenen Türen zwischen Michael Wacht, Geschäftsführer der "Biebelhausener Mühle", dem technischen Leiter des Unternehmens, dem Architekten und den Ratsmitgliedern ging der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates Ayl voraus. Da die öffentliche Sitzung mit einer Viertelstunde Verspätung begann, gab es vor der Tür vereinzelte Spekulationen unter den wenigen Besuchern. "Das scheint ja hoch her zu gehen, da drinnen" und "Da bin ich mal gespannt, was rauskommt", waren Aussagen zweier Biebelhausener. Tatsächlich hatten sich Rat und Vertreter des ortsansässigen Unternehmens zunächst "unter sich" treffen wollen, um bei dem bereits länger brodelnden Thema erneut ihre Sichtweisen zu erläutern. Allerdings versichert Ratsmitglied Uwe Maximini, FWG Büdinger, auf TV-Nachfrage einige Tage nach der Sitzung: "In dieser Stunde ist kein Satz gefallen, der nicht auch in der öffentlichen Sitzung gesagt wurde. Im Grunde hätten wir dieses Gespräch besser öffentlich geführt, dann wäre gar nicht erst der Eindruck von Heimlichtuerei entstanden." Über das Prozedere habe der Rat später auch diskutiert."Wirtschaftlichkeit ist nicht gegeben"

Im öffentlichen Teil der Sitzung erläuterte Ortsbürgermeister Siegfried Büdinger, warum der Punkt "Bebauungsplan der Ortsgemeinde Ayl, Teilgebiet Gewerbegebiet Biebelhausen: Festlegung der zulässigen Gebäudehöhen", erneut auf der Tagesordnung auftauchte: "Wir haben zwar in der Sitzung am 19. April einen Beschluss bezüglich der Maximalhöhe für das geplante Hochregal gefasst. Danach ist Michael Wacht aber auf mich zugekommen und hat mich gebeten, mit dem Rat noch einmal über diesen Beschluss nachzudenken." Die fünf Fächer des Hochregals, die die im April vom Rat beschlossene Höhe von 163,54 über dem Meeresspiegel der Konstruktion nach ermöglicht hätte, stellten die gesamte Wirtschaftlichkeit des Projektes in Frage, "übersetzte" Büdinger den Antrag der "Biebelhausener Mühle". So gelte es in dieser Sitzung, aufs Neue über eine Annäherung zwischen der ursprünglich von der Mühle beantragten Höhe von 171,20 Metern über dem Meeresspiegel und der vom Rat festgelegten Höhe von 163,54 Metern über dem Meeresspiegel nachzudenken.Dieser erneute Vorstoß sorgte zunächst für deutlichen Unmut bei einigen Ratsmitgliedern. So verwiesen Uwe Maximini und Josef Reinert, FWG Büdinger, auf den bereits gefassten Beschluss und stellten die Frage, warum das Thema nochmal aufgerollt werden müsse. Gerhard Heinz von der FWG Reis wollte wissen, wie dringend die Entscheidung sei. Darauf erwiderte Michael Wacht: "Die deutsche Industrie ist sehr angespannt. Wir bauen gerade im Unternehmen um, und wenn das abgeschlossen ist, wollen wir mit dem Hochregal anfangen.""Wir müssen eine Entscheidung fällen"

Die Software des bestehenden Regals müsse ausgetauscht werden, bereits jetzt bestünden Liefer-Schwierigkeiten. "Wenn wir in zwei Monaten das notwendige Zubehör für das Regal bestellen könnten, wären wir mit dem fertigen Bau vielleicht Ende 2008 so weit." Kornelia Hilsamer, FWG Reis, regte an, die Thematik vor einer endgültigen Entscheidung noch einmal nicht-öffentlich zu erörtern. Darauf regierte Büdinger: "Wir müssen eine Entscheidung fällen, ob wir wollen oder nicht. Davor können wir uns nicht drücken."Der Erste Beigeordnete Alfred Bauschert rief schließlich dazu auf, über die neue "Kompromiss-Höhe" von 168,85 Metern über dem Meeresspiegel abzustimmen. Dafür stimmten acht, dagegen vier Ratsmitglieder, eines enthielt sich. Drei Mitglieder fehlten. So wird die neue Lösung von 168,85 Metern - ausschließlich für den Teilbereich des Hochregals, nicht für die Gesamtfläche - im Bebauungsplan festgeschrieben. Als reine Bauhöhe für das Regal mit sieben Fächern inklusive Kühlhaus und Dach ergibt sich ein Gesamtmaß von 25,75 Metern. Das entspricht in etwa der Höhe, die der Kranausleger auf dem Grundstück der "Biebelhausener Mühle" aufweist.

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