Unfall in Oberzerf: Todesfahrer wieder vor Gericht
Oberzerf · Muss der Verursacher des tödlichen Rosenmontagsunfalls in Oberzerf doch noch ins Gefängnis? Diese Frage wird das Landgericht Trier am 10. und 11. Oktober in einem Berufungsprozess klären. Die Staatsanwaltschaft Trier wehrt sich damit gegen ein Urteil in erster Instanz, in dem die 21-monatige Freiheitsstrafe des heute 50-jährigen Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Oberzerf. Es war ein tragisches Geschehen, das vor mehr als eineinhalb Jahren weit über die Grenzen der Hochwaldregion hinaus Schlagzeilen machte, aber bis heute juristisch nicht abschließend geklärt ist.
Am Montag und Dienstag, 10./11. Oktober, wird das Landgericht Trier jeweils ab 9 Uhr gegen den Verursacher eines tödlichen Unfalls verhandeln, der sich am Rosenmontagabend 2010 in Oberzerf (Kreis Trier-Saarburg) ereignet hatte.
Rückblende: Am 15. Februar 2010 setzte sich der heute 50-jährige Angeklagte nach einer Karnevalsfeier in der Zerfer Ruwertalhalle in sein Auto. Trotz 2,26 Promille im Blut machte er sich von dort auf den Heimweg in den etwa zwei Kilometer entfernten Ortsteil Oberzerf. Die Fahrt nahm einen verhängnisvollen Verlauf. Am Ortseingang von Oberzerf erfasste der Angeklagte mit seinem Auto einen 52-jährigen Fußgänger, der sich ebenfalls auf dem Nachhauseweg von der Karnevalsfeier befand. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Unfallopfer hinter die Hecke eines Hauses geschleudert. Dort blieb der zweifache Familienvater liegen und erlag seinen Verletzungen. Erst am nächsten Morgen hatte der Angeklagte, der an einen Zusammenstoß mit einem Stück Wild geglaubt hatte, die Leiche entdeckt. Am Abend zuvor habe er die Unfallstelle zwar noch abgesucht, im Dunkeln aber nichts gefunden, so die Aussage des Angeklagten.
Beim aktuellen Prozess vor dem Trierer Landgericht geht es vor allem um die Frage, ob es für den Angeklagten bei einer Bewährungsstrafe bleibt oder ob er doch noch ins Gefängnis muss. Denn die siebte Strafkammer des Landgerichts ist unter dem Vorsitzenden Richter Peter Egnolff die zweite Instanz, die sich mit dem Fall befassen muss. Zuvor hatte das Amtsgericht Trier am 28. Oktober 2010 den Angeklagten zwar wegen fahrlässiger Tötung und anschließender Unfallflucht schuldig gesprochen. Die 21-monatige Haftstrafe wurde damals aber zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Trier Berufung eingelegt. Letztere hatte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht gefordert, dass der Unfallverursacher ins Gefängnis gehen müsse. Ursprünglich war der Termin am Landgericht für den Berufungsprozess bereits am 18. April 2011 angesetzt. Wegen der Erkrankung eines Sachverständigen wurde er jedoch verschoben.