Justiz Ungewöhnlicher Fall am Amtsgericht Saarburg: 29-Jähriger liefert sich Verfolgungsjagd mit der Polizei

Saarburg/Ayl/Wawern · Ein Mann aus Saarburg soll im März mit bis zu 180 Kilometern pro Stunde durch mehrere Orte gerast sein. Der Fall wird nun vor Gericht verhandelt. Was bislang bekannt ist.

Ein 29-Jähriger soll sich im März ein Rennenmit einem Polizeiauto geliefert haben.

Ein 29-Jähriger soll sich im März ein Rennenmit einem Polizeiauto geliefert haben.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Es war am frühen Abend des 6. März, als ein 29-Jähriger aus Saarburg mit seinem Wagen noch in der Stadt Saarburg bei einer polizeilichen Routinekontrolle überprüft werden sollte. Doch der Mann soll sich der Kontrolle entzogen und stattdessen eine Verfolgungsjagd mit einem Funkstreifenwagen der Polizeiinspektion Saarburg geliefert haben, wie die Polizei auch damals schon meldete. Nun muss sich der Mann vor dem Amtsgericht Saarburg dafür verantworten.

Fahrer wird mit Hilfe einer Straßensperre gestoppt

Die Verfolgungsfahrt hat laut Anklage durch das Stadtgebiet von Saarburg sowie durch die Gemeinden Ayl-Biebelhausen und Wawern geführt. Hinzugezogene Kräfte hätten den Fahrer dann auf der B 51 in Höhe von Ayl mittels einer polizeilichen Straßensperre gestoppt, heißt es. Auf der etwa zehnminütigen Fahrt über Gemeinde- und Landstraßen soll das flüchtende Fahrzeug mehrmals Spitzengeschwindigkeiten von rund 180 Kilometern pro Stunde erreicht haben. Verletzt wurde bei der Fahrt laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft niemand.

Alkohol und Cannabis waren im Spiel

Gemäß den Ermittlungen stand der angeklagte Fahrer zur Tatzeit unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabis. In seinem Wagen wurde darüber hinaus eine kleine Menge Haschisch und Marihuana gefunden und sichergestellt.

Dem Angeklagten wird daher laut Staatsanwaltschaft der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln sowie die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen. Laut Strafgesetzbuch kann ein solches Rennen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Führerschein bereits entzogen

Das Amtsgericht Trier hat laut Mitteilung des Saarburger Amtsgerichts dem vorbestraften Angeklagten bereits durch einen Beschluss vom März dieses Jahres die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Seine Beschwerde dagegen hat die zuständige Strafkammer verworfen. Dem Angeklagten ist es daher – trotz geltender Unschuldsvermutung – gegenwärtig untersagt, Fahrzeuge, für die ein Führerschein benötigt wird, im öffentlichen Straßenraum zu bewegen, wie das Amtsgericht mitteilt. Das Verfahren gegen den 29-Jährigen wird am kommenden Donnerstag, 25. August, um 9.45 im großen Sitzungssaal des Amtsgerichts Saarburg verhandelt.

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