Untreuer Priester im Visier der Staatsanwaltschaft

Hetzerath/Trier · Nach den Untreuevorwürfen gegen einen katholischen Priester aus Hetzerath (Kreis Bernkastel-Wittlich) prüft die Staatsanwaltschaft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Hetzerath/Trier. Für das Bistum Trier mag der Fall des von seinem Amt zurückgetretenen Hetzerather Pastors fürs Erste erledigt sein, für die Trierer Ermittler hat er gerade erst begonnen. "Nach der Berichterstattung in den Medien prüfen wir derzeit die Einleitung von Ermittlungen", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer am Dienstag auf TV-Anfrage. Das Bistum hatte darauf verzichtet, den 44-jährigen Priester anzuzeigen. Der Leiter der Pfarreiengemeinschaft Salmtal und Pfarrer von Hetzerath, Rivenich und Sehlem hatte eingeräumt, in den Jahren 2007 bis 2009 Kirchengelder veruntreut zu haben. Einem Pfarrverwaltungsrat waren zuvor Unregelmäßigkeiten aufgefallen.
Wie viel Geld der Priester abgezweigt haben soll, will Bistumssprecher Stephan Kronenburg nicht verraten. Allerdings werde der Geistliche das Geld noch im November zurückerstatten, sagte Kronenburg unserer Zeitung. Woher der Priester das Geld jetzt nehme, wisse er nicht, fügte der Pressesprecher hinzu.
Klar ist dagegen: Mit einer kirchenrechtlichen Bestrafung muss der Kleriker laut Kronenburg nicht rechnen. Dafür drohen dem 44-Jährigen allerdings strafrechtliche Konsequenzen, wenn die Trierer Staatsanwaltschaft tatsächlich ein Ermittlungsverfahren einleitet und am Ende zu der Überzeugung kommt, dass der Geistliche Gelder veruntreut hat. Der Strafrahmen reicht von Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen.
Die Verantwortlichen im Trie rer Generalvikariat sprechen zwar von einem "gestörten Vertrauensverhältnis" zu dem Hetzerather Priester, schließen aber einen Einsatz des Mannes an anderer Position nicht aus. "Er sieht sein Fehlverhalten ein und hat sich in den letzten Jahren auch nichts mehr zuschulden kommen lassen", sagt Bistumssprecher Kronenburg. "Wir müssen nur genau überlegen, welche andere Aufgabe er übernehmen kann." sey

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