Urteil Verwaltungsgericht hält Ausschluss von Lampadener Ratsmitgliedern aus Sitzungen teilweise für rechtswidrig

Trier/Lampaden · Das Verwaltungsgericht Trier hat der Klage von vier CDU-Mitgliedern aus Lampaden gegen deren Ausschluss von Ratssitzungen teilweise stattgegeben. Ihr Anwalt spricht von einem „sehr guten Signal“. Doch auch der Ortsbürgermeister wertet das Urteil als Erfolg.

 Im Rechtsstreit um den Rauswurf von vier Ratsmitgliedern aus Sitzungen des Lampadener Gemeinderats hat das Trierer Verwaltungsgericht sein Urteil gesprochen.

Im Rechtsstreit um den Rauswurf von vier Ratsmitgliedern aus Sitzungen des Lampadener Gemeinderats hat das Trierer Verwaltungsgericht sein Urteil gesprochen.

Foto: Trierischer Volksfreund/Christa Weber

Eine Woche nach der mündlichen Verhandlung haben die Trierer Richter ihr Urteil gesprochen: Die Klage von vier CDU-Ratsmitgliedern gegen deren Ausschluss von Sitzungen des Gemeinderats Lampaden war in Teilen erfolgreich. Wie die Siebte Kammer des Verwaltungsgerichts Trier am Dienstag mitteilte, hat sie der Klage „teilweise stattgegeben“. Denn der Ausschluss der Ratsmitglieder, der für die Sitzungen am 10. September und am 15. Oktober 2020 erfolgt war, war nach Ansicht der Richter zumindest im zweiten Fall rechtswidrig.