Urteil des Landgerichts Trier: Hauseigentümer müssen nach Hangrutsch bei Kirf 10.000 Euro an das Land zahlen

Kirf/Trier · Das Landgericht Trier hat im Streit um einen Hangrutsch bei Kirf ein Urteil gefällt. Zwei Hauseigentümer müssen demnach 10.000 Euro an das Land zahlen, weil sie laut Urteil für die Verursachung des Hangrutsches mitverantwortlich sind.

 Der Hangrutsch bei Kirf hatte 2010 tiefe Risse in der Straßendecke verursacht. Foto: Archiv/LBM

Der Hangrutsch bei Kirf hatte 2010 tiefe Risse in der Straßendecke verursacht. Foto: Archiv/LBM

Foto: (h_sab )

Im Januar 2011 hat sich sich bei Kirf ein Hangrutsch ereignet. Dabei wurde der Oberbau der Bundesstraße 407 auf einer Länge von 50 Metern zerstört. Der Landesbetrieb Mobilität hat das Gelände anschließend gesichert und die Straße erneuert. Das Land hat die Eigentümer eines im Hangbereich gelegenen Hausgrundstücks daraufhin verklagt, 40.000 Euro als Ausgleichsanspruch zu zahlen. Es hat die Eigentümer für die Verursachung des Hangrutsches mitverantwortlich gemacht. Zur Begründung berief sich die Klägerin laut Matthias Meyer, Medienreferent des Landgerichts, darauf, dass die Eigentümer die Standfestigkeit des Hanges beeinträchtigt hätten durch eine Vertiefung, die sie auf ihrem Grundstück beim Hausbau vorgenommen hätten.

Die 5. Zivilkammer der Landgerichts Trier hat laut Medienreferent in ihrem Urteil nun entschieden, dass dem Land ein sogenannter nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegenüber den Hauseigentümern zusteht. Das bedeutet, diese müssen eine Entschädigung wegen der Folgen der vorgenommenen Vertiefung zahlen. Das Gericht kam jedoch nach der Beratung durch einen Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass die ursprüngliche Standfestigkeit des Hanges geringer war, als die Klägerin es angenommen hatte. Deshalb stufte es den Verursachungsbeitrag der Hauseigentümer als geringer ein und gab der Klage nur teilweise statt. Statt der 40.000 Euro, die das Land gefordert hatte, müssen die Beklagten laut Medienreferent nun rund 10.000 Euro zahlen. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.

In einem ähnlich gelagerten Parallelverfahren haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Zu den Einzelheiten machte Medienreferent Matthias Meyer auf Nachfrage keine Angaben. Er wies darauf hin, dass ein Vergleich Sache der Beteiligten und keine Entscheidung des Gerichts sei.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort