Urteil: Fahren bald auch Traktoren über die B 50?

Morbach/Simmern · Nach einem Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren bald wieder auf der B 50 fahren. Bisher ist dies im Abschnitt Simmern-Ost bis Büchenbeuren-West nicht zulässig, weil die B 50 als Kraftfahrstraße ausgewiesen ist.

Dort dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mindestens 60 Kilometer pro Stunde schnell sind.
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) hat die B 50 dort mit Schildern ausgezeichnet. Dagegen hatte ein Morbacher Landwirt Klage eingereicht. Das Verfahren geht bis ins Jahr 2004 zurück. Damals erhielten Landwirte Ausnahmegenehmigungen, um über die B 50 zu ihren Feldern zu gelangen. Diese Ausnahmegenehmigungen hat der LBM nur bis September 2011 erteilt, weil nun zumutbare Ersatzwege zur Verfügung stehen. Der Kläger verlangte, dass ihm eine "zumutbare klassifizierte Straße" zur Verfügung gestellt wird. Seine Klage hatte Erfolg. Die Aufstellung des Verkehrszeichens, das die B 50 als Kraftfahrstraße ausweist, sei zum Zeitpunkt des Urteils rechtswidrig geworden, so das Gericht. Die Straße ist inzwischen vierspurig ausgebaut.
Beim LBM stößt das Urteil auf Unverständnis. "Wir werden mit hoher Wahrscheinlichkeit Berufung einlegen", erklärt LBM-Sprecherin Verena Blümling. Die Verkehrssicherheit sei so erheblich gefährdet. "Dann können nicht nur Traktoren, sondern auch Radfahrer und Pferdekutschen die B 50 künftig nutzen." mal

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