Justiz Handys bestellt, nicht bezahlt und doch weiterverkauft: Gericht verurteilt betrügerische Postangestellte

Trier/Konz · Eine 32-Jährige hat Smartphones, Tablets und andere Waren unter falschem Namen bestellt, verkauft, aber nie bezahlt. Warum sie trotz mehrerer Vorstrafen wegen Betrugs nicht ins Gefängnis muss.

Bestellt, entleert und zurückversandt: Eine Postangestellte soll Waren im Wert von 16.000 Euro ergaunert haben.

Bestellt, entleert und zurückversandt: Eine Postangestellte soll Waren im Wert von 16.000 Euro ergaunert haben.

Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Die Frau hat in der Verbandsgemeinde Konz bei der Post gearbeitet, als sie den gewerbsmäßigen Betrug in elf Fällen begangen hat. Sie hat Produkte bei großen Telefonanbietern oder Versandhändlern unter falschem Namen bestellt. Mal als Mann, mal als Frau. Die Namen hat sie frei erfunden: So nannte sie sich beispielsweise Josef M., Andreas B., Elvis R. oder Anni B..