Verbote für Autofahrer während der Festtage

Halteverbote, Tempo 30 und Sperrungen: Auch die Autofahrer bekommen zu spüren, wenn die Konzer von Freitag bis Montag ihr Heimat- und Weinfest feiern.

Konz. (api) Die Feierlaune auf dem Konzer Rathausplatz hat Auswirkungen auf den Verkehr. Vom morgigen Freitag, 16., bis Montag, 19. Juli, gelten folgende Regeln: Bereits seit Tagen sind die Straße "Am Markt" und der Bereich rund um das Rathaus Tabu-Zone für Autofahrer und Parkwillige. Das bleibt auch während der Festtage so.

Wer in dieser Zeit dennoch zentrumsnah parken möchte, dem sei das kostenlose Kaufland-Parkhaus ans Herz gelegt. Denn auch in den benachbarten Straßen gilt häufig Parkverbot.

Autofahrer, die von der Saarstraße kommend in die Brückenstraße einfahren, haben während des Festes keine andere Möglichkeit, als bis zur Bahnhofstraße durchzufahren. Achtung, die Brückenstraße ist eine Spielstraße. Es gilt also Schrittgeschwindigkeit. Zudem ist während des Festes auf einer Straßenseite das Parken untersagt.

Die Schillerstraße (L 138) bleibt frei, "da keine geeigneten Umleitungsmöglichkeiten vorhanden sind", heißt es von Seiten der Verwaltung. Die einzige Einschränkung: Tempo 30 ab der Ecke Granastraße und bis zur Einmündung Goethestraße.

Die Haltestelle "Am Markt" sowie die Taxenstände bleiben bestehen.

Wer in der Schillerstraße parken will, verstößt an den Festtagen gegen das absolute Halteverbot. In der Bahnhofstraße wird beidseitig, zwischen der Schillerbrücke und der "Metzgerei Reck", eine Halteverbotsstrecke eingerichtet.

Die Saarstraße und die Saarbrücke (B 51) sind am Freitag während des Feuerwerks gesperrt Es wird ab 22.30 Uhr von Könen aus abgefeuert.

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