Justiz Verhandlung am Amtsgericht Saarburg erstmals digital

Saarburg/Hermeskeil · Am Amtsgericht Saarburg hat erstmals eine mündliche Verhandlung in Zivilsachen stattgefunden, zu der der Anwalt einer Partei, in diesem Fall aus Hamburg, per Videokonferenz in den Sitzungssaal zugeschaltet war.

 Kamera und Ton an: Richter Markus Mavany (links) und die Prozessbeteiligten am Amtsgericht Saarburg – einer ist virtuell zugeschaltet in der Videokonferenz.

Kamera und Ton an: Richter Markus Mavany (links) und die Prozessbeteiligten am Amtsgericht Saarburg – einer ist virtuell zugeschaltet in der Videokonferenz.

Foto: TV/Amtsgericht Saarburg

Dies hat Marcel Heinemann, Direktor des Amtsgerichts, mitgeteilt.

Der zuständige Richter Markus Mavany habe sich im Anschluss an die Sitzung zufrieden geäußert. Die Technik habe funktioniert. Im Termin, in dem es um einen Rückgewähranspruch aus einem Kaufvertrag gegangen sei, habe sogar ein Sachverständiger gehört werden können.

Rechtliche Grundlage dieser Form der Verhandlung ist der bereits im Jahr 2002 eingeführte Paragraph 128a Zivilprozessordnung. Demnach kann das Gericht den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die Verhandlung wird in diesem Fall zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen.

Heinemann sagt auf TV-Nachfrage: „Auch wenn es diese Regelung seit 2002 gibt, wird sie neuerdings erst angewendet. Kürzlich gab es auch in Hermeskeil eine digitale Verhandlung.“ Das Amtsgericht habe die Hardware aufgerüstet. Er gehe davon aus, dass digitale Verhandlungen nun öfter gemacht würden. Im aktuellen Fall sei nicht Corona der Grund für die virtuelle Sitzung gewesen, sondern die räumliche Entfernung und Terminschwierigkeiten.

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