Justiz Verwaltungsgericht gibt Eilantrag statt: Lampadener Ratsmitglieder dürfen heute Abend an Sitzung teilnehmen

Lampaden · Die vier von Sitzungen des Lampadener Gemeinderats ausgeschlossenen Ratsmitglieder haben mit ihrem Eilantrag Erfolg gehabt. Das Trierer Verwaltungsgericht hat entschieden, dass sie heute Abend im Bürgerhaus an der Ratsitzung teilnehmen dürfen.

 Die Richter am Trierer Verwaltungsgericht haben kurzfristig entschieden: Die vier Lampadener Ratsmitglieder, die von Sitzungen des Gemeinderats ausgeschlossen worden waren, dürfen in der Sitzung am 22. Oktober wieder dabei sein.

Die Richter am Trierer Verwaltungsgericht haben kurzfristig entschieden: Die vier Lampadener Ratsmitglieder, die von Sitzungen des Gemeinderats ausgeschlossen worden waren, dürfen in der Sitzung am 22. Oktober wieder dabei sein.

Foto: roland morgen (rm.) - roland morgen (rm.)

Die Entscheidung fiel wenige Stunden vor der Sitzung des Lampadener Gemeinderats: Das Verwaltungsgericht Trier hat am Donnerstagnachmittag einem Eilantrag von vier Mitgliedern der CDU-Ratsfraktion stattgegeben. Sie dürfen demnach an der für denselben Abend angekündigten Ratssitzung um 19.30 Uhr im Bürgerhaus teilnehmen.

Auslöser des Eilantrags war der Ausschluss der vier Ratsmitglieder durch den Lampadener Ortsbürgermeister in der Ratssitzung vom 10. September. Der Ortschef hatte sie auch für die für Donnerstag, 22. Oktober, angekündigte Sitzung ausschließen wollen (der TV berichtete).

Laut den Richtern hatten die betroffenen Ratsmitglieder jedoch ein Recht auf Teilnahme an dieser Sitzung. Ihr am 10. September erfolgter Ausschluss habe sich nur auf die damalige Sitzung und die darauffolgende vom 15. Oktober bezogen. Die Vorgabe der Gemeindeordnung, dass ausgeschlossene Ratsmitglieder, wenn sie den Sitzungsraum trotz Aufforderung nicht verlassen, von den nächsten drei Sitzungen auszuschließen seien, greife in diesem Fall nicht.

Die CDU-Mitglieder hätten sich zwar falsch verhalten, weil sie auf ihren Plätzen geblieben seien. Sie hätten, auch wenn sie die Vorgehensweise des Ortschefs für rechtswidrig hielten, seine Ordnungsmaßnahmen bis zu einer gerichtlichen Klärung beachten müssen. Der Ortsbürgermeister habe jedoch versäumt, sie nach ihrem Ausschluss „unmissverständlich dazu aufzufordern, nicht nur ihre Plätze, sondern den Sitzungsraum im Gesamten zu verlassen“. An die Verweigerung der Aufforderung zum Verlassen der Plätze seien indes keine Rechtsfolgen geknüpft, so die Richter.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz einlegen.

Gegen ihren Ausschluss von den beiden zurückliegenden Sitzungen vom 10. September und 15. Oktober haben die betroffenen Ratsmitglieder außerdem Klage beim Verwaltungsgericht Trier eingereicht. Wann darüber verhandelt wird, steht noch nicht fest.

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