Baurecht Darf ein Paar eine Hundepension auf einem früheren Hof im Hochwald betreiben? – Klage beim Verwaltungsgericht endet mit Kompromiss

Trier/Hochwald · Was ist erlaubt im Außenbereich? Ein Ehepaar aus dem Hochwald hat geklagt, weil die Kreisbehörde die Nutzung eines ehemaligen Hofs als Hundepension nicht genehmigt hatte. Auf Vorschlag der Richter gab es eine gütliche Einigung.

Bis zu sechs Hunde betreut ein Ehepaar aus dem Hochwald in seiner Hundepension, die sich auf einem ehemals landwirtschaftlich betriebenen Hof im Außenbereich befindet (hier ein Symbolbild). Weil die Kreisverwaltung diese Nutzung für unzulässig hält, kam es zum Rechtsstreit vor dem Trierer Verwaltungsgericht. Symbolbild.

Bis zu sechs Hunde betreut ein Ehepaar aus dem Hochwald in seiner Hundepension, die sich auf einem ehemals landwirtschaftlich betriebenen Hof im Außenbereich befindet (hier ein Symbolbild). Weil die Kreisverwaltung diese Nutzung für unzulässig hält, kam es zum Rechtsstreit vor dem Trierer Verwaltungsgericht. Symbolbild.

Foto: dpa/Frank Molter

Für ein Ehepaar aus dem Hochwald stand vor dem Trierer Verwaltungsgericht in dieser Woche viel auf dem Spiel. Bei dem Rechtsstreit ging es um die berufliche Existenz des Paars, das seit 2019 eine Hundepension außerhalb eines Dorfs im Raum Hermeskeil betreibt. Für die Betreuung der Vierbeiner funktionierten sie ein Wohnhaus um, das früher ein für landwirtschaftliche Zwecke genutzter Hof war. Sie errichteten einen Zaun für eine Auslaufspielzone, nutzten zudem ein Gartenhaus und einen Container auf dem Grundstück des Landwirts, der ihnen das Haus vermietet hat.