Schulbusse Rechtsstreit um Buskosten für Schüler geht weiter

Konz-Könen · Einige Schüler aus dem Konzer Stadtteil Könen müssen seit diesem Schuljahr selbst für ihre Busfahrkarten bezahlen. Ihre Eltern gehen nun dagegen vor. Am Montag verhandelt das Verwaltungsgericht Trier vor Ort.

 Schon im Dezember war der Kreisrechtsausschuss auf dem Schulweg von Könen zum Konzer Schulzentrum unterwegs.

Schon im Dezember war der Kreisrechtsausschuss auf dem Schulweg von Könen zum Konzer Schulzentrum unterwegs.

Foto: TV/Christian Kremer

Eltern aus dem Konzer Stadtteil Könen klagen vor dem Trierer Verwaltungsgericht gegen den Kreis Trier-Saarburg, weil dieser die Busfahrkarten ihrer Kinder (sechste und neunte Klasse) nicht mehr bezahlt. Das Gericht hat für Montag, 13. Mai, eine Verhandlung vor Ort angesetzt. Ab 7.15 Uhr begehen die Kläger mit Vertretern des Kreises sowie des Verwaltungsgerichts den Weg von der Valentinstraße in Könen bis zum Schulzentrum. 

Hintergrund der Gerichtsverhandlung vor Ort ist ein Bescheid vom März 2018: Darin hatte der Kreis die Eltern informiert, dass die Buskosten für viele Schüler aus Könen und Wasserliesch ab dem laufenden Schuljahr nicht mehr erstattet werden. Der Grund: Die Wohnhäuser der Schüler sind näher als die vom Land als Grenze für die Kostenübernahme gesetzten vier Kilometer am Konzer Schulzentrum dran. Hinzu kommt, dass die Polizei nach Freigabe der Ortsumgehung für Könen den Schulweg Richtung Konzerbrück und zum Schulzentrum erneut überprüft und nicht mehr als besonders gefährlich eingestuft hat. Diese Einstufung hatte der Kreisrechtsausschuss im vergangenen Herbst nach einer Ortsbegehung bestätigt, bei einigen Eltern aber die Entfernung zum Schulzentrum neu berechnet. In der Konsequenz bezahlt der Kreis die Fahrkarten einiger Schüler wieder, andere Eltern müssen aber selbst zahlen (der TV berichtete). Gegen diesen Bescheid des Kreisrechtsausschusses gehen die Kläger aus Könen nun am Verwaltungsgericht vor. Eine Entscheidung fällt am Verwaltungsgericht in der Regel erst mehrere Wochen nach einer mündlichen Verhandlung.

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