Parteien Gericht schmettert Klage der Partei Die Linke im Kreistag ab

Trier/Saarburg · Die untergeordneten Gremien des Kreistags Trier-Saarburg sind groß genug. Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Klage der Linken-Fraktion auf Vergrößerung zurückgewiesen.

 Das Verwaltungsgericht.

Das Verwaltungsgericht.

Foto: roland morgen (rm.) - roland morgen (rm.)

Die Fraktion der Partei Die Linke im Trier-Saarburger Kreistag findet, dass die kleinen Fraktionen mit zwei Mitgliedern – neben der Linken sind das die FDP und die AfD – in jedem Ausschuss des Kreistags repräsentiert sein sollten. Deswegen hat die Partei gegen den Kreistag geklagt. 16 Tage nach der mündlichen Verhandlung des Falls am Verwaltungsgericht Trier steht fest, dass die Fraktion zumindest in der ersten Instanz gescheitert ist. Die Richter der siebten Kammer des Verwaltungsgerichts haben die Klage als unzulässig abgewiesen und halten sie auch sachlich für unbegründet.

Unzulässig ist die Klage aus Sicht des Gerichts wegen einer Formalie: Der Kreistag hat vor der Klage gar keine politische Entscheidung über den Antrag gefällt, mit dem die Linke die Vergrößerung aller Ausschüsse auf 15 Mitglieder erwirken wollte. Die Fraktion hatte den Antrag zurückgezogen, bevor es zu einer Abstimmung kam. Das ist aus Sicht des Gerichts ein Versäumnis mit Folgen. Denn ohne eine formale Beschlussfassung zu Ungunsten der Fraktion, fehle die Voraussetzung für eine Klage.

„Zur Vermeidung eines weiteren Rechtsstreits“, wie das Gericht in der Pressemitteilung ausführt, urteile es auch zur Sache. Die Klage sei unbegründet, denn die Festlegung der Mitgliederzahl der Ausschüsse sei rechtmäßig erfolgt, erklärt das Gericht. Die Linke habe keinen Anspruch auf Anhebung der Mitgliederzahl, um in jedem Ausschuss zumindest mit einem Sitz vertreten zu sein. Die Ausschussgröße liege im Ermessen des Kreistags, und der Kreistag habe bei der Entscheidung darüber nicht gegen Verfassungsgrundsätze verstoßen. Die entsprechenden Beschlüsse seien sogar einstimmig unter Zustimmung der Linken gefasst worden. Die Ausschussgrößen entsprechen laut dem Urteil auch dem Grundsatz der demokratischen Repräsentation. Der Kreistag habe durch die Begrenzung der Gremien verhindert, dass die Effektivität der Ausschussarbeit und die Geschwindigkeit der Willensbildung leide. An den wichtigen Entscheidungen seien die Minderheiten im Übrigen weiterhin im Plenum oder im Kreisausschuss beteiligt. Der Kreistag habe dem Minderheitenschutz dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass er die Mitgliederzahl des Kreisausschusses auf 15 Personen festgelegt habe und alle Fraktionen in diesem übergeordneten Ausschuss vertreten seien.

Gegen die Entscheidungen können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. Die Kreisverwaltung, die in der Sache den Kreistag vertreten hatte, wird das wohl nicht tun. Schließlich folgt das Gericht ihrer Argumentation bei der mündlichen Verwaltung.

Dass die Linken-Fraktion gegen das Urteil vorgeht, ist schon wahrscheinlicher. Schon bei der mündlichen Verhandlung hatte die Fraktionsvorsitzende Kathrin Meß angekündigt, dass man den Antrag zur Vergrößerung der Ausschüsse erneut zur Abstimmung im Kreistag vorlegen und dann möglicherweise erneut klagen wolle. Nach der Verhandlung hat sie per Pressemitteilung nachgelegt. Darin äußert sie „erhebliche Zweifel am Neutralitätsgebot der zuständigen Kammer unter Leitung von Stefan Jakobs“. Bei der Verhandlung habe der Kammerpräsident der klagenden Linksfraktion die Hinzuziehung eines Rechtsbeistands verwehrt, führt Meß aus. „Das Gericht nahm für sich in Anspruch, über genügend eigenen Sachverstand zu verfügen und demzufolge bräuchte die Klägerin keinen gutachterlichen und rechtlichen Beistand“, erklärt sie. Diese Rechtsauslegung sei „abenteuerlich“ und habe die Klägerin klar benachteiligt. Die Verwaltungsgerichtsordnung lasse die Hinzuziehung von Beiständen ausdrücklich zu, wenn dies zur Rechtsklärung beitrage.

Das Gericht vertrete die aus demokratietheoretischer Sicht unhaltbare Auffassung, dass es im Kreistag Fraktionen erster und zweiter Klasse gebe. Meß kündigt an, dass ihre Fraktion nicht aufgeben und weiterhin für eine gleichberechtigte Mitarbeit in den Kreistagsausschüssen kämpfen werde. „Für die nächste Kreistagssitzung werden hierfür die erforderlichen Anträge bereits vorbereitet.“

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