Vorläufiger Erfolg

HERMESKEIL. (red) In einem Eilverfahren auf einstweilige Verfügung hat der Gusenburger Ortsbürgermeister Heinz Schuh vor dem Amtsgericht Hermeskeil einen vorläufigen Erfolg verbuchen können. Seinem Prozessgegner, dem Grimburger Gemeindechef Franz-Josef Weber, wurde gestern vorerst untersagt, ausdrücklich oder sinngemäß zu behaupten, dass Schuh für seine Tätigkeit als Vorsteher des Kindergartens Gusenburg/Grimburg Spenden veruntreut und sich persönlich bereichert habe (der TV berichtete).

Das Gericht verwies darauf, dass ein Unterlassungsanspruch besteht, "wenn Behauptungen aufgestellt werden, die nicht erweislich wahr sind und geeignet sind, den Kläger in seiner Persönlichkeit und Ehre zu verletzen". Dies sei im Rechtsstreit der beiden Bürgermeister der Fall. Webers Behauptungen seien dazu geeignet, Schuhs Ehre und Ruf in der Öffentlichkeit zu schädigen, heißt es in der Urteilsbegründung. Sollte Weber diesem Urteil zuwider handeln, droht ihm die Zahlung eines Ordnungsgeldes bis zu 250 000 Euro. Das reguläre Verfahren steht noch aus.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort