Wählt Mettlach im Juni?

Mettlach · Mit dem Rücktritt von Bürgermeister Carsten Wiemann läuft eine Sechs-Monats-Frist an. In dieser Zeit müssen die Mettlacher einen Nachfolger wählen. Über die Entlassung entscheidet der Rat am 17. Februar.

Mettlach. Jetzt obliegt es dem Mettlacher Gemeinderat, darüber zu befinden, ob er den Rücktritt von Bürgermeister Carsten Wiemann annimmt oder nicht.
In der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 17. Februar, werden die Fraktionen darüber entscheiden, ob sie für die Entlassung des Verwaltungschefs stimmen oder nicht. Theoretisch ist es nach Worten von Hauptamtsleiter Wolfgang Kohn möglich, eine Entlassung zu verweigern. Dann sei es die Aufgabe des Beigeordneten, den Verwaltungschef zu überzeugen, auf seinen Chefsessel zurückzukehren. Wiemann hatte wegen der Immobilien-Affäre um die Flüchtlingsunterkunft in Saarhölzbach am Mittwoch sein Amt niedergelegt. "Wegen seines Rücktritts erhält er kein Übergangsgeld, hat keine beamtlichen Versorgungsansprüche", sagt Kohn. Beides hätte ihm nur bei einer Abwahl zugestanden.

Die Entlassung ist laut Kohn eine formelle Angelegenheit. "Einen Tag später, also am 18. Februar, kann der erste Beigeordnete ihn entlassen - per Post oder durch Einbestellung ins Rathaus, das ist egal." Mit diesem Datum läuft laut Hauptamtsleiter auch die Sechs-Monats-Frist an, in der ein Nachfolger zu wählen ist. "Spätestens am 18. August muss der neue Bürgermeister gewählt sein." Daher haben sich die Verantwortlichen des Mettlacher Rathauses mit der Kommunalaufsicht ins Benehmen gesetzt und Termine für den Urnengang ausgeguckt. "Wir haben uns mit der Behörde in St. Ingbert geeinigt, dass die Sonntage im Juni geeignet sind. Wenn beispielsweise am Sonntag, 5. Juni, gewählt würde, könnte 14 Tage später, am Sonntag, 19 Juni, eine mögliche Stichwahl stattfinden."

Einig sei man sich, keinen Wahltermin in den Sommerferien anzuberaumen. Die beginnen am 18. Juli. Das letzte Wort über die Termine, wann die Mettlacher zur Wahlurne gehen, hat der Gemeinderat. Lehnen laut Kohn die Fraktionen den Vorschlag ab, muss mit der Kommunalaufsicht neu verhandelt werden.Bis ein Chef im Rathaus Einzug hält, wird Bernhard Schneider (CDU) als erster Beigeordneter die Aufgaben des Bürgermeisters übernehmen. Ist er verhindert, übernimmt der zweite Beigeordnete Hans-Josef Uder (SPD) die Geschäfte. "Ein Beigeordneter handelt als Vertreter des Bürgermeisters, ich im Auftrag des Verwaltungschefs", macht Kohn die Arbeitsteilung klar.

Um Beruf und Ehrenamt als Beigeordnete unter einen Hut zu bringen, "müssen wir in den kommenden Monaten sportlich ambitioniert sein", sagt Schneider.
Stünden den Beigeordneten - wenn ein Bürgermeister im Amt ist - mal Abend- oder Wochenendtermine ins Haus, so müssten nach dem Rücktritt alle Termine, Vertragsunterzeichnungen oder Ratssitzungen bewältigt werden. Natürlich sei es nicht erforderlich, Verträge auszuarbeiten. "Dies ist Sache der Mitarbeiter im Rathaus, auf die wir uns voll und ganz verlassen können", sagt der Christdemokrat.
Als Vertreter des Verwaltungschefs dürfte er auch Boss seiner Frau Hannelore sein, die als Chefsekretärin des Bürgermeisters arbeitet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort