Wann der Winterdienst in Konz ausrückt Roscheider fordern zweite Zufahrt

Konz · Ein Wohngebiet, 3000 Bewohner: Ins Tal führt von Roscheid aus aber nur eine Straße. Das reicht nach der Ansicht vieler Konzer nicht aus. Der Wintereinbruch hat ein altes Thema wieder auf die Agenda gebracht.

 Einzige Zufahrt ins Wohngebiet: Wenn es heftig schneit, kann es auf der Roscheider Straße Probleme geben. TV-Foto: Christian Kremer

Einzige Zufahrt ins Wohngebiet: Wenn es heftig schneit, kann es auf der Roscheider Straße Probleme geben. TV-Foto: Christian Kremer

Roscheid war dicht. Ein Bus stand quer, die Roscheider Straße war blockiert. Viele der rund 3000 Roscheider kamen nicht mehr nach Hause. Diejenigen, die in die Konzer Innenstadt oder nach Trier wollten, kamen den Berg nicht runter. Roscheid war am Montag - pünktlich zum Wintereinbruch - für zwei Stunden von der Außenwelt abgeschnitten.

Politiker und ein Arzt weisen auf Missstand hin



Das sei ein großes Problem, hieß es in der Stadtratssitzung am Dienstag und bei der Sitzung des Verbandsgemeinderates am Donnerstagabend. Die beiden Roscheider SPD-Fraktionsmitglieder Rolf-Peter Hippchen und Peter Lauterborn sprachen das Thema an. "Ich will dem Winterdienst vom Werkhof keinen Vorwurf machen", sagt Hippchen. Die Männer vom Werkhof räumen der Roscheider Straße auch Priorität ein (siehe Zweispalter). "Mir geht es in erster Linie darum, dass Roscheid eine zweite Zufahrt bekommt."

Er verweist auf einen seiner Nachbarn, um das Problem zu verdeutlichen. Dieser ist Christoph Schneider, und er ist Oberarzt im Trierer Brüderkrankenhaus. Schneider hat häufig Bereitschaftsdienst. "Wenn ich zum Beispiel einen Patienten mit einem Schlaganfall habe, muss ich innerhalb einer halben Stunde ins Krankenhaus kommen", sagt er. Hätte Schneider am Montag zwischen 16 und 18 Uhr einen solchen Notfall gehabt, wäre es problematisch geworden.

Die Straße war erst nach ungefähr eineinhalb Stunden wieder frei. Schneider denkt, dass es anderen Roscheidern genauso geht: "Auch andere Ärzte, die hier wohnen, sind davon betroffen."

Viele Konzer hätten gerne, dass sich an dieser Situation etwas ändert. Sie wollen eine Anbindung von Roscheid an die B 268, die Pellinger Straße. Die Idee ist nicht neu, es gibt sie seit das Baugebiet Roscheid V 2001 erschlossen wurde. Das Problem ist, dass die Trassenführung einer solchen Anbindung zwangsläufig über Trierer Stadtgebiet liefe.

Alleine kann der Konzer Bürgermeister Karl-Heinz Frieden deshalb nichts ausrichten. Die Verwaltung sei grundsätzlich für eine zweite Anbindung. Er habe das Thema mit der Trierer Baudezernentin Simone Kaes-Torchiani besprochen, sei aber nicht weitergekommen.

Die politisch Verantwortlichen in den Trierer Stadtteilen Feyen und Heiligkreuz sind ebenfalls gegen das Vorhaben. Sie befürchteten, dass die Anbindung mehr Verkehr und Lärm mit sich bringt.

Trotzdem köchelt das Thema weiter. Spätestens, wenn die Erschließung des geplanten Neubaugebiets Roscheid VI beginnt, wird es wieder richtig aufkochen und für Diskussionen sorgen. Konz. (kdj) Bei der winterlichen Eiseskälte beginnt der Räum- und Streudienst für die Mitarbeiter des Konzer Werkhofs gegen drei Uhr morgens. Wenig später rollen die beiden speziell ausgerüsteten Unimogs vom Könener Gelände los.

Höhenstadtteile haben Priorität im Streuplan



Ihre Ziele sind zuerst die Konzer Höhenstadtteile Roscheid und Kommlingen. So soll verhindert werden, dass es dort im Berufsverkehr zu Problemen kommt (siehe Haupttext).

Nach den Höhenstadtteilen sind die wichtigsten Konzer Durchgangsstraßen an der Reihe, dazu gehören die Bus-Routen. Der Werkhof nimmt - je nach Bedarf und Wetterlage - eine Priorisierung vor und entscheidet über die Reihenfolge der Streueinsätze.

Unter anderem weist die Stadt darauf hin, dass auch der Röderbuschring und der Seifwaldring in Roscheid geräumt werden. Dazu sei sie nicht verpflichtet, sie wolle aber absichern, dass im Falle eines Notfalls ein Rettungswagen durchkomme, heißt es in einer Pressemitteilung. Neben den öffentlichen Bemühungen, die Straßen freizuräumen, haben laut der Straßenreinigungssatzung der Stadt Konz auch die Anwohner eine Räumpflicht (siehe Extra). Der gültige Streuplan der Stadt Konz ist einsehbar im Internet unter www.konz.euExtraRäumpflicht: Für Hausbesitzer gibt es eine klar definierte Räumpflicht. Sie können ihre Mieter vertraglich mit ins Boot nehmen. Grundsätzlich gilt die Räumpflicht zwischen 7 und 20 Uhr. Die Hausbesitzer sind nicht nur verpflichtet den Bürgersteig von Schnee und Eis zu befreien, sondern auch die ihrem Grundstück zugewandte Hälfte der Fahrbahn. Wohin mit dem Schnee? Der Schnee sollte nicht auf die Fahrbahn geschaufelt, sondern so gelagert werden, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt wird. Statt der Räumpflicht greift bei Glatteis die Streupflicht. (kdj)

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