Warten auf die Einkaufswagen

Der Stadtrat Saarburg hat dem ergänzten Bebauungsplan für das "Einzelhandelszentrum Leuckbachtal" zugestimmt. Vor dem formalen Bauantrag muss noch die Kreisverwaltung dem Projekt zustimmen und entscheiden, ob es bei der Offenlage zu einem Verfahrensfehler gekommen ist.

Saarburg. Seit Donnerstagabend ist es amtlich: Der Saarburger Stadtrat hat den Bebauungsplan für das "Fachmarktzentrum Leuckbachtal" einstimmig als Satzungsbeschluss verabschiedet. Damit hat der Stadtrat rechtliche Voraussetzungen für Bauantrag und -genehmigung geschaffen. Jetzt bedarf es noch der Genehmigung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, damit die Bauarbeiten an dem neuen Einkaufszentrum beginnen können.

Einwände kommen aus Mannheim



Allerdings hat die Sache einen Haken. Die Mannheimer Rechtsanwälte Herbert & Zeman haben stellvertretend für ihren Klienten, dem eine Tennishalle südlich des Baugebiets gehört, Einwände gegen das Projekt vorgebracht. Bei der vorausgegangenen Offenlage bemängeln sie einen Verfahrensfehler. "Entgegen der Bekanntmachung vom 18. Februar war das ‚Entwässerungskonzept Regenwasser' nicht in dem Dokumentenbündel enthalten", hat Anwalt Christian Herbert an die Saarburger Verwaltung geschrieben. Dabei handele es sich um einen Verfahrensfehler, argumentieren die Anwälte.

Ob es sich um einen Verfahrensfehler handelt, muss die Kreisverwaltung Trier-Saarburg jetzt prüfen. Sollte sie den Rechtsanwälten zustimmen, müsste eine dritte Offenlage folgen. Das Projekt läge dann vorerst auf Eis.

Weil das Grundstück des Tennishallenbesitzers in Richtung Leuck südlich des geplanten Einkaufszentrums liegt, könne er behaupten, dass er unmittelbar von dem Entwässerungsgutachten betroffen sei, erklärte der Planer des Trierer Ingenieurbüros B.K.S., Thomas Lang. Dazu merkte Saarburgs Stadtbürgermeister Jürgen Dixius an: "Es ist merkwürdig, dass ausgerechnet dieses Gutachten nicht da gewesen sein soll." Einwände von Anwohnern der Perler Straße und der Heckingstraße bezüglich der Lärmgutachten konnte Lang rasch ausräumen. Die Berechnungen des Tüv und des Büros Boxleitner seien korrekt. "Klare Regelwerke", in denen die Wohnruhe einen hohen Stellenwert habe, wurden laut Lang korrekt angewandt. Er betont: "Bei den Gutachten wurde sogar das größere Projekt berücksichtigt, das zuerst geplant war." Zusätzlich kommen neben dem ohnehin vorhandenen Lärm der Bundesstraße nur 0,5 Dezibel hinzu. Das ist laut Lang für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar. Extra Im Einkaufszentrum Leuckbachtal erwartet die Besucher in Zukunft im Norden ein Toom-Markt. In der Mitte ist ein Elektromarkt und im Süden ein Baumarkt eingeplant. Auf dem Gelände parallel zur Bundesstraße B 40 sollen zudem 460 Stellplätze entstehen. Zehn Prozent des insgesamt 13 000 Quadratmeter großen Geländes sind für Grünflächen vorgesehen. (cmk)

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