Wasser zurück, marsch, marsch!

Grundstückseigentümer stehen in der Pflicht: Die Verbandsgemeinde-Werke Konz weisen darauf hin, dass sich Privatleute bei starken Regenfällen selbst vor Wasser-Rückstau aus dem Kanal schützen müssen.

 Unschöne Überraschung: Damit sich bei starkem Regen nicht das Wasser aus dem Kanal ins Haus drückt, müssen Grundstückseigentümer selbst vorsorgen. TV-Foto: Klaus Kimmling

Unschöne Überraschung: Damit sich bei starkem Regen nicht das Wasser aus dem Kanal ins Haus drückt, müssen Grundstückseigentümer selbst vorsorgen. TV-Foto: Klaus Kimmling

Konz. Selten, aber einprägsam: Die Regengüsse, die vor wenigen Wochen vor allem über Konz-Roscheid, Wiltingen, Wasserliesch und Tawern herniedergegangen sind, waren offenbar ein zehn- bis 20-jähriges Ereignis. So schätzt es Stefan Oberbillig, Leiter der Verbandsgemeinde-Werke Konz. Während im Pumpwerk Moselzentrum zum ersten Mal seit dessen 15-jährigem Bestehen sowohl die drei Regenwasser- als auch die Reservepumpe in Betrieb waren, liefen hier und da die Keller in Privathaushalten voll. Die Feuerwehren waren im Dauereinsatz, um die Wasserschäden in Grenzen zu halten. "Solche Ereignisse können in Zukunft häufiger punktuell auftreten", sagt Oberbillig. Daher ist es ihm und seinem Team wichtig, auf den privaten Schutz vor Wasserrückstau aus dem Kanal hinzuweisen. Da es aus Kosten- und Funktionalitätsgründen nicht möglich sei, die Kanalleitungen höher zu dimensionieren, sind die Privatleute gefragt.

Laut Satzung der Verbandsgemeinde-Werke ist jeder Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, sich "gegen den Rückstau des Abwassers aus der Straßenleitung (…) nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu schützen." Soweit die Theorie; Oberbillig kennt jedoch auch die Praxis: "Viele Grundstücke haben gar keine Rückschlagvorrichtung. Oder sie ist falsch eingebaut." Dabei sei vor allem in Gebieten mit Mischwassersystem, wo also Schmutz- und Regenwasser in einen Kanal zusammengeführt werden, eine solche Vorrichtung sinnvoll.

Vom Haus gesehen noch vor der Regenrinne eingebaut, hielte die Klappe das Wasser aus dem Kanal zurück. Der Nachteil: Auch das Wasser, das das Haus - sei es von der Toilette, Spülmaschine oder Waschbecken - verlassen sollte, wird gestaut und kann sich aus den innerhäusigen Öffnungen herausdrücken. Da es sich in diesen Situationen aber in aller Regel nur um kurze, wenn auch heftige Regenfälle handelt, kann später die Klappe je nach Fabrikat manuell oder elektrisch wieder geöffnet werden. Doch mit der Installation einer solchen Vorrichtung allein ist es nicht getan. Auch um die Wartung und Kontrolle müssen sich die Grundstückseigentümer kümmern. Im Falle von Wasserschäden durch Rückstau sind sie es letztlich, die zur Kasse gebeten werden. Ob Versicherungen eventuell die Kosten übernehmen könnten, muss der Privatmann individuell abklären.

Weitere Informationen zur Satzung der VG-Werke gibt es online auf www.konz.de/vg-werke. Die Mitarbeiter sind auch telefonisch zu erreichen unter 06501/83-166.

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