Weber wehrt sich gegen Kritik

GRIMBURG. Trotz scharfer Kritik an seinem Vorgehen will Franz-Josef Weber die Busbegleitung der Grimburger Kindergartenkinder durch das Personal aufrecht erhalten: "Es wurde eine zufrieden stellende Lösung gefunden, die auf Dauer praktikabel ist", sagt der Grimburger Ortschef.

Die Aufregung war groß, für den Vorsteher des Kindergartenzweckverbands Gusenburg/Grimburg jedoch nicht nachvollziehbar. Weil er angeordnet hatte, dass künftig das Personal die Grimburger Minis im Bus begleiten muss, steht Franz-Josef Weber im Zentrum der Kritik (der TV berichtete) . Zu Unrecht, wie Weber findet: Denn rund 30 Jahre lang sei Busbegleitung für die Kinder aus Grimburg eine ganz normale Sache gewesen. Erst seitdem der Kreis im Jahr 2001 die Beförderung der Kindergartenkinder in den ÖPNV integriert habe, seien die Kinder nachmittags unbeaufsichtigt gefahren. Mit seiner Dienstanweisung habe er lediglich die "Busbegleitung wie in der Vergangenheit wieder eingeführt", argumentiert Weber . Der Grimburger Ortschef gesteht zwar ein, dass wegen der Umstellung auf den ÖPNV die Busbegleitung einen erhöhten organisatorischen Aufwand erfordert. Dieser sei in Zusammenarbeit mit dem Personal aber "auf ein erträgliches Maß reduziert worden". In der Praxis würde eine Erzieherin gegen 13.20 Uhr mit dem Bus von Gusenburg nach Grimburg fahren. Dort müsse sie zehn Minuten auf den aus dem Saarland kommenden Bus warten, bevor sie zusammen mit den Kindern zurück nach Gusenburg fahre. Etwas anders laufe es spätnachmittags ab. Dann würde eine Erzieherin die Kinder zunächst im Bus nach Grimburg begleiten. Von dort würde sie mit einer Mitarbeiterin, deren Dienst erst nach Kindergartenschluss beginnt, mit dem Auto zurückfahren, führt Weber aus. Er widerspricht im Übrigen auch der Haltung des Landesjugendamts heftig. Die Behörde hatte erklärt, dass die Busbegleitung nicht zu den Aufgaben des Personals gehöre und Zusatzkosten nicht beim Land geltend gemacht werden können. Der Jurist sieht darin "einen rechtswidrigen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht des Kindergartens". Wie die Verkehrserziehung, so sei auch die Betreuung der Kinder während der Busfahrt eine pädagogische Aufgabe, glaubt Weber. Es entstünde auch keineswegs eine personelle Mangelsituation. "Diese Behauptung entbehrt jeder Tatsachengrundlage", attackiert er das Landesjugendamt. Die Reaktion des dortigen Leiters des Referats "Kindertagesstätten" ist deutlich: "In das Selbstverwaltungsrecht greifen wir nicht ein. Wir haben die Busbegleitung ja nicht untersagt. Aber wie Herr Weber das finanzieren will, ist seine Sache. Vom Land bekommt er für seine Aktivitäten nichts. Denn das Kindertagesstättengesetz finanziert nur Personal, das tatsächlich im Kindergarten ist", sagt Hartmut Gerstein, der nicht an ein Einlenken denkt: "Das ist unsere Auffassung und davon weichen wir auch nicht ab."

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