Wegeführung Eifelsteig: Vergleich jetzt offiziell

Kordel/Zemmer. (alf) Im Klageverfahren über den Streckenverlauf des Eifelsteigs in einem privaten Waldstück bei Kordel haben sich die Beteiligten geeinigt. Das teilt das Verwaltungsgericht Trier mit.

Der in der Verhandlung am 29 September geschlossene Vergleich ist jetzt rechtsgültig. Er sieht vor, dass die Eifeltourismus GmbH von der bisher geplanten Wegeführung über den Josef-Schramm-Weg Abstand nimmt und stattdessen die Anlegung und Markierung eines Wegestücks in der Nähe des neu angelegten Radwegs im Kylltal plant.

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