Weihnachtsdeko aus dem Wald

Saarburg · Wer vom Waldspaziergang Stechpalmen-, Mistelzweige und Moose für die Weihnachtsdeko mitbringen möchte, muss unter anderem das Naturschutzgesetz beachten. Darauf weist das Forstamt Saarburg hin.

Moos darf ausschließlich in geringen Mengen für den privaten Bedarf mitgenommen werden, sofern es sich nicht um eine geschützte Art handelt. Zu den geschützten Arten zählen Weißmoose, Torfmoose und Hainmoose. Auch die immergrüne Stechpalme mit ihren leuchtend roten Beeren steht unter Schutz. red

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