Wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann

Konz · Auf großes Interesse ist die Veranstaltung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gestoßen. Eingeladen zu dem Vortrag mit anschließender Diskussion hatte die Konzer Aktionsgruppe "Lebenslanges Lernen und aktiv Wissen weitergeben".

Konz. "Was passiert, wenn ...?" war ein Vortragsabend überschrieben, bei dem es um "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" ging. Eingeladen hatte dazu die Konzer Aktionsgruppe "Lebenslanges Lernen und aktiv Wissen weitergeben" in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Konz.
Die Referentin Rosemarie Queckbörner, Sozialberaterin beim Sozialdienst der Bundeswehr, erläuterte ausführlich die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Grundlage ihres Vortrags war eine vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz verfasste Broschüre, in der die Themenkomplexe Unfall, Krankheit und Alter abgehandelt werden. Die Broschüre kann im Internet unter der Adresse www.justiz.bayern.de heruntergeladen werden.
Queckbörner erläuterte die Vorteile, die bei vorhandenen Vollmachten und Verfügungen für alle Beteiligten im Notfall bestehen, um Entscheidungen zu treffen. Sie wies auch auf die Nachteile hin, wenn solche Unterlagen fehlen.
Betreuungsvereine, Ethik-Kommission, Hospizgesellschaft und andere Institutionen, so die Referentin weiter, helfen bei der Erstellung der nötigen Dokumente. Am Ende der Veranstaltung verteilte die Referentin entsprechende Dokumente an die Teilnehmer. red

Aufgrund des großen Interesses hat die Volkshochschule eine Warteliste erstellt, um eine zweite Veranstaltung zu diesem Thema zu planen.

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