Werbung soll sich ins Saarburger Stadtbild einfügen

Saarburg · Der Saarburger Stadtrat hat dafür gestimmt, den Entwurf der Saarburger Werbesatzung nur leicht zu verändern. Im Grunde sollen die Vorgaben für Werbung in Form von Schildern oder Beschriftungen in der Innenstadt jedoch bleiben wie 2013 vorgeschlagen. Der Gewerbeverein lehnt eine solche Satzung generell ab.

 Ein Schriftzug, der die architektonische Struktur berücksichtigt: Diese Werbeanlage nennt die Verwaltung als Positivbeispiel. TV-Foto: Alexander Schumitz

Ein Schriftzug, der die architektonische Struktur berücksichtigt: Diese Werbeanlage nennt die Verwaltung als Positivbeispiel. TV-Foto: Alexander Schumitz

Foto: (h_sab )

Saarburg. Ob blinkende Leuchtreklame oder Werbefahnen - die Landesbauordnung macht kaum Vorgaben, wie in Städten und Dörfern geworben werden darf. Äußerst dehnbare Aussagen wie "das Ortsbild dürfe nicht verunstaltet werden" stehen dort drin. Das reicht der Saarburger Verwaltung und dem Stadtrat nicht. Sie wollen konkretere Vorgaben machen, um das historische Stadtbild vor Verunstaltung zu bewahren.

Das Prozedere: Deshalb wird seit 2013 über eine Werbesatzung diskutiert. Nun stand sie im Stadtrat wieder auf der Tagesordnung. Nils Osterwalder, stellvertretender Leiter der Bauabteilung, erklärte dort: "Die Stadt hat sich mit dieser Satzung nicht leicht getan. Mehrfach war sie im Bauausschuss Thema." Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und des Gewerbeverbands habe sich hingezogen. Aktuell hat der Rat die Einwände dieser Organisationen abgewogen und leichte Veränderungen beschlossen. Im Kern soll die Satzung jedoch wie 2013 vorgeschlagen bleiben.

Die Inhalte: Demnach sollen Werbeanlagen in der Innenstadt und in angrenzenden Bereichen künftig auch dann genehmigungspflichtig sein, wenn die Landesbauordnung dies nicht vorsieht. Zahlreiche Punkte werden im Satzungsentwurf zudem konkret vorgeschrieben: Nicht zulässig sind demnach etwa Werbefahnen und Werbeanlagen mit wechselndem Licht sowie eine störende Häufung von Reklameanlagen. Werbeanlagen an Fassaden sollen künftig die architektonische Struktur des Gebäudes berücksichtigen. Warenautomaten würden nach dieser Vorlage aus dem Straßenbild verschwinden und dürften nur noch in Eingängen und Hofeinfahrten stehen. Aber: Es gilt Bestandsschutz, das bedeutet, die Satzung bezieht sich nur auf neue Werbeanlagen, nicht auf bereits vorhandene.
Die Änderungen: Zu den Änderungen, die der Rat beschlossen hat, gehört die Einführung von zwei Zonen. In Zone 1, also der historischen Altstadt, soll die Satzung komplett gelten. In Zone 2, also im Bereich der Zufahrtsstraßen zur Altstadt (Brückenstraße, Trierer Straße und Heckingstraße inklusive Bereich der Saargalerie) sollen lediglich Mindestvorgaben zum Tragen kommen, die die Verwaltung noch formulieren muss. Zuvor wurden Leuchtkästen generell ausgeschlossen. Der Rat hat nun beschlossen, diese künftig zumindest an der Fassade von Gastronomiebetrieben zuzulassen. Verschärft werden soll die Werbung im Punkt Plakate. Diese sollen ausgeschlossen werden.

Die Kritik: Die grundlegendsten Einwände am Entwurf der Werbesatzung hat der Saarburger Gewerbeverband vorgebracht. "Unsere Mitglieder empören sich über die Regelementierungswut unserer Stadtverwaltung", hieß es in einer ersten Stellungnahme, in der der Verband auch viele Fragen stellte. Den Entwurf lehnte er schlichtweg ab und kündigte an, sich die Prüfung juristischer Möglichkeiten vorzubehalten. In einer zweiten Stellungnahme ist zwar die Rede von "positiven Ansätzen" im Entwurf, jedoch auch von großer Skepsis. Die Satzung schränke die Entfaltungsmöglichkeiten der Außenwerbung der Mitgliedsbetriebe in großem Maße ein, heißt es weiter.
Fazit: Der Verband lehnt eine Regelementierung, die über die bisher geltenden Bestimmungen hinausgeht, ab. Konkreter wollte sich Verbandsvorsitzender Michael Braunshausen gestern auf TV-Anfrage nicht äußern. Er sagte: "Wir wollen uns erst den veränderten Entwurf ansehen, bevor wir etwas dazu sagen."
Das weitere Vorgehen: Die Verwaltung wird die vom Rat beschlossenen Neuerungen einarbeiten und den Entwurf erneut offenlegen. Dann können wieder Stellungnahmen abgegeben werden.Meinung

Weniger ist oft mehr
Dass sich die historische Saarburger Innenstadt möglichst vorteilhaft präsentieren sollte, um noch mehr Besucher anzulocken - darin sind sich Verwaltung, Rat und Gewerbetreibende wohl einig. Und dass schreiende Werbung dem nicht unbedingt dienlich ist, dürfte auch Konsens sein. Brügge macht's vor. In der belgischen Stadt wird dezent geworben, der historische Kern besticht durch Ursprünglichkeit - und verkauft wird trotzdem oder eher gerade deswegen. Weniger ist manchmal eben mehr. Reklame zu regeln, ist sinnvoll. Der Gewerbeverband sollte sich deshalb der Werbesatzung nicht total verweigern. Er sollte konkret monieren, wo es hakt. Dann muss nach Lösungen gesucht werden. Dass die Stadt verhandlungsbereit ist, hat sie gezeigt. Einige Anregungen aus den Einwänden wurden eingebaut. m.maier@volksfreund.de

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