Wie künftig im Römergarten gebaut werden darf

Konz · Im Römergarten in Karthaus besteht seit rund zehn Jahren Baurecht. Sechs Einfamilienhäuser und eine Kirche stehen bereits. Nun hat der Stadtrat Konz festgelegt, wie dort in Zukunft gebaut werden darf.

Konz. Auf seiner jüngsten Sitzung hat der Konzer Stadtrat den Bebauungsplan für das Teilgebiet Römergarten in Karthaus beschlossen. Mit zwei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen wurde der Plan angenommen.
"Ich halte diese Entscheidung rechtlich nicht für vernünftig", sagt Hermann-Josef Momper, Fraktionsvorsitzender der FWG.
Da der Römergarten an die B 51 grenzt, liegt ein Teil des Gebiets gemäß dem Landesfernstraßengesetz in einer Bauverbotszone. Bei jedem Bauvorhaben muss der Landesbetrieb für Mobilität daher eine Einzelfallentscheidung treffen, ob und wie gebaut werden darf. Dieser Umstand hatte sieben der acht FWG-Mitglieder dazu bewogen, sich nicht für den Bebauungsplan auszusprechen. Gebaut wird im Römergarten allerdings schon länger. Baurecht besteht in dem Wohngebiet seit rund zehn Jahren.
Areal komplett erschlossen


Auf dem Gelände zwischen B 51 im Norden und Römerstraße im Süden stehen bereits sechs Einfamilienhäuser und eine neuapostolische Kirche. Das Areal ist komplett erschlossen. Je nach Aufteilung ist dort Platz für weitere vier bis zehn Bauplätze.
"Mit der Aufstellung des Bebauungsplans hat die Stadt Konz keine Rechte beschnitten, sondern lediglich mehr Verbindlichkeiten für alle Beteiligten - Nachbarn, Eigentümer und die Stadt - geschaffen", sagt Annette Weber von der Stadt. Wie aus der bauplanungsrechtlichen Festsetzung hervorgeht, sehen diese Verbindlichkeiten unter anderem eine Beschränkung auf Reihenhäuser, Doppelhäuser und Einzelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen vor. fas

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