Wie sorge ich für den Betreuungsfall vor?

Saarburg. (red) Über die Erforderlichkeit, über Form und Inhalt, über die Unterschiede zum Beispiel zu Patientenverfügungen oder Betreuungsverfügung informiert die Arbeiterwohlfahrt (Awo) bei einem Vortrag am Mittwoch, 24. Oktober, 19 Uhr, im "Wirtshaus zum Pferdemarkt" in Saarburg.

Referentin ist Rechtsanwältin Marion Huck. Alle Interessierten sind eingeladen, der Eintritt ist kostenlos. Bei jedem kann jederzeit der Fall eintreten, der eine Vorsorgevollmacht sinnvoll macht. Nach einem Unfall, einem (Hirn-)Infarkt, bei Alterserkrankung (Demenz), psychischer Erkrankung kann schnell die Situation eintreten, dass der Betroffene selbst nicht mehr handlungsfähig ist und ein anderer für ihn handeln muss. Die Vorsorgevollmacht ist laut Mitteilung der Awo eine Möglichkeit der persönlichen, selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen.

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