Recht Wie viel Werbung verträgt die Stadt?

Konz · Das Verwaltungsgericht Trier klärt zurzeit, ob in Konz weitere große Anzeigetafeln aufgestellt werden dürfen. Verhandelt wurde das nicht im Gerichtssaal, sondern auf der Straße.

 Eine große Werbetafel wie diese am Rewe-Markt (die Aufschrift wurde vom TV per Montage verändert) soll am Haus im Hintergrund angebracht werden – aus Sicht der Verantwortlichen in Konz ist das zu viel.

Eine große Werbetafel wie diese am Rewe-Markt (die Aufschrift wurde vom TV per Montage verändert) soll am Haus im Hintergrund angebracht werden – aus Sicht der Verantwortlichen in Konz ist das zu viel.

Foto: TV/Schramm, Johannes

Eine Satzung regelt seit dem 2. Oktober 2013, welche Werbeanlagen Firmen in der Innenstadt von Konz installieren dürfen. So will die Stadtverwaltung den innerstädtischen Raum erhalten und seine Eigenart und dessen behutsame Weiterentwicklung bewahren. Eindeutige Regeln sollen dafür sorgen, dass alle gleich behandelt werden.

Dementsprechend lehnte der städtische Bauausschuss eine neu geplante Werbeanlage der Firma Westfa aus Herford am 21. Februar 2017 ab. Das Unternehmen wollte die Tafel an einer Fassade in der Nähe der Einfahrt zur Rewe-Tiefgarage anbringen, kam bei den Konzer Kommunalpolitikern aber nicht weiter. Deshalb klagte die Werbefirma am Verwaltungsgericht Trier gegen den ablehnenden Bescheid der Stadtverwaltung (Aktenzeichen: 5 K 10108/17.TR). Die Begründung: Das Gebiet sei „erheblich gewerblich geprägt“.

Um diese Sichtweise zu überprüfen, hat sich die die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts mit Vertretern der Werbefirma und der Verwaltung zur Freiluftverhandlung vor Ort getroffen. Und eines steht aus Sicht der Verwaltung fest: Die Anlagen, die schon vorhanden seien, seien installiert worden, bevor die Werbesatzung der Stadt Konz am 2. Oktober 2013 in Kraft getreten sei, sagt Michael Naunheim, Pressesprecher der Konzer Verwaltung, auf TV-Anfrage. Allerdings beurteilt die Vorsitzende Richterin der fünften Kammer, Heidi Heinen, das Umfeld so: „Hier trifft Wohnen auf Gewerbe. Es spricht viel dafür, dass es ein Mischgebiet ist.“ Mit einem Diktiergerät in der Hand hält sie bei der Verhandlung fest, welche Werbeanlagen, vor allem so genannte Pylonen mit senkrecht stehenden Aufschriften, von welchem Standpunkt aus zu sehen sind. Dabei begleiten sie die anderen Mitglieder der Kammer und die Anwälte der streitenden Parteien.

Richterlich zu klären ist in diesem Fall, ob eine zumutbare Werbedichte erreicht ist oder noch eine neue Anlage installiert werden kann, ohne zu stören. Und es geht nicht um eine kleine Tafel, sondern  um das Euroformat von 10,5 Quadratmetern an einer Sandsteinwand, also einer Fläche, die fast so groß ist wie ein moderner Autostellplatz (12,5 Quadratmeter). In der damaligen Sitzungsvorlage des Bauausschusses steht: In diesem rückwärtigen Areal von Rewe fängt im Gegensatz zum vorderen Bereich dieses Marktes gerade wieder ein nicht gewerblich geprägter Bereich an.

Westfa-Anwalt René Scholten von der Kanzlei Böhme, Ruthmann und Kollegen aus Neuss sagt: „Hier ist doch schon ein Gebiet mit viel Werbung. Wohnen und Werbung kommen gerade hier eng zusammen.“

Die Vertreterin des Konzer Bauamtes, die nicht namentlich genannt werden will, stellte fest: „Wenn schon viel Werbung da ist, heißt es ja nicht, dass dieses Gebiet mit noch mehr Werbung schöner wird.“ Eine Anhäufung von Werbung solle vermieden werden. Die Entscheidung des Gerichtes, ob noch weitere Werbung installiert werden darf, ergeht in rund 14 Tagen per Post an die beiden streitenden Parteien.

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