Wiltinger kämpfen weiter für neuen Brückenstandort

Wiltingen · Die Ortsgemeinde Wiltingen hat das Land Rheinland-Pfalz verklagt. Mit der Klage will sie erreichen, dass die Wiltinger Brücke rund einen Kilometer stromabwärts gebaut wird. Am 20. Juli wird der Streit vor dem Verwaltungsgericht Trier verhandelt.

Wiltingen. Einig sind sich der Ortsgemeinderat Wiltingen und der Landesbetrieb Mobilität (LBM) darin, dass die alte Brücke, die über die Saar nach Kanzem führt, durch einen Brückenneubau ersetzt werden muss. Uneinig sind sich die beiden Seiten allerdings darüber, wo der beste Standort für diesen Neubau ist.
Der Ortsgemeinderat Wiltingen und die Bürgerinitiative für einen neuen Brückenstandort favorisieren eine Brücke an einem neuen Standort - rund einen Kilometer stromabwärts von der alten Brücke aus gerechnet.
Der LBM plant hingegen, die alte Brücke abzubrechen und an derselben Stelle eine neue Brücke zu bauen. Zwar wurden im Planfeststellungsverfahren alternative Standorte nicht geprüft, aber der von der Gemeinde favorisierte Standort stünde mitten in einem sogenannten FFH-Schutzgebiet (siehe Extra), für das strenge EU-Naturschutzrichtlinien gelten. Deshalb ist der neue Standort nach Ansicht des LBM nicht genehmigungsfähig.
Lutwin Ollinger, Sprecher der BI für den neuen Brückenstandort und Mitglied der CDU-Fraktion im Wiltinger Gemeinderat, hält das Festhalten am alten Standort für bürokratischen Irrsin. Er fragt sich: "Hat denn keiner die Courage, diesen Irrsinn - den Bau der Brücke am alten Standort - zu verhindern?" (der TV berichtete).
Wer verhindert diesen Irrsinn?


Auch Ortsbürgermeister Lothar Rommelfanger (SPD) plädiert für den neuen Standort. "Der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des LBM liegt ein einmütiger Beschluss des Gemeinderats zugrunde. Es wäre aber schon ein Erfolg für uns, wenn das Gericht dem Land aufgeben würde, alternative Standorte in seine Planungen miteinzubeziehen." Er fürchtet allerdings, dass das Gericht die Argumente der Gemeinde nicht teilt.
Als Argument für den neuen Standort führt die Gemeinde an, dass die Kosten für den Bau einer Brücke an einem neuen Standort niedriger wären als die Summe aus Abriss- und Neubaukosten.
Außerdem könne die Verbindung zwischen Wiltingen und Kanzem deutlich verbessert werden, argumentiert die Gemeinde.
Der mit der Klage angefochtene Planfeststellungsbeschluss behindere die Weiterentwicklung der Gemeinde. Für die Gemeinde wünschenswerte Veränderungen der Verkehrsführung seien am alten Standort nicht umsetzbar.
Das Verwaltungsgericht Trier hat zwischenzeitlich einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Am 20. Juli wird vor dem Verwaltungsgericht Trier über die Klage der Gmeinde gegen das Land Rheinland-Pfalz verhandelt.Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) wurde 1992 einstimmig von den damaligen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verabschiedet. Die Richtlinie dient dem Ziel, die Artenvielfalt zu erhalten und Lebensräume bedrohter Tier- und Pfanzenarten miteinander zu verknüpfen. Eingriffe in FFH-Schutzgebiete sind dabei nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen zulässig. So müsste beispielsweise geprüft werden, ob der aktuelle Standort einen alternativen Standort nicht ausschließt. itz

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