Wiltinger Kupp soll entschärft werden

Die Wiltinger Kupp (Kreisstraße 133) soll sicherer werden. Nach Angaben der Kreisverwaltung wollen Vertreter der zuständigen Ämter bald über eine unmissverständliche Verbotsbeschilderung beraten.

 Ein Wohnwagen auf der Wiltinger Kupp: Manche Fahrer versuchen trotz der Verbotsschilder, diesen Weg zu fahren. TV-Foto: Klaus D. Jaspers

Ein Wohnwagen auf der Wiltinger Kupp: Manche Fahrer versuchen trotz der Verbotsschilder, diesen Weg zu fahren. TV-Foto: Klaus D. Jaspers

Konz/Wiltingen. Ein Lastwagen steht auf der Wiltinger Kupp. Es geht scheinbar weder voran noch zurück. Autofahrer rücken an die Stelle nach, kaum etwas geht mehr. Die Straße ist für Lastwagen nicht breit genug. Nur durch die Mithilfe anderer Autofahrer wird der LKW wieder aus seiner misslichen Lage herausmanövriert.

Die Wiltinger Bürger können von solchen Situationen ein Lied singen. Im jüngsten Gemeinderat wurde zum wiederholten Male angemahnt, es müsse eine neue, deutlichere Beschilderung her. Sie soll von beiden Seiten - aus Konz wie aus Wiltingen kommend - den Fahrern von Wohnwagen, Caravans und von allem Fahrbarem über einem Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen unmissverständlich klarmachen: Hier geht es nicht weiter.

An der Konzer Einmündung der Niedermenniger Straße in die Wiltinger Straße steht derzeit eine große Tafel. Sie weist bereits für den Weg nach Wiltingen auf eine gravierende Einschränkung hin: Verkehrsverbot für Fahrzeuge mit mehr als 2,5 Tonnen Gesamtgewicht. Tabu ist die Kreisstraße auch für Fahrer von Wohnmobilen und Wohnwagen-Gespannen.

Das entsprechende Schild steht jedoch erst einige Hundert Meter hinter dem Vorwegweiser. Wer dort dann wenden will, hat wegen fehlender Flächen mitunter Probleme mit seinem großen Fahrzeug. Und dann bleibt die Frage nach einer Alternativroute.

Das Verkehrsverbot für mehr als 2,5 Tonnen schwere Fahrzeuge gilt auch für die Fahrtrichtung Wiltingen-Konz. Ausgenommen von dem Verbot sind (in beiden Richtungen) landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Mit welchen Schildern die Vertreter der Verbandsgemeinde Konz, der Gemeinde Wiltingen, der Kreisverwaltung und des LBM (Landesbetrieb Mobilität) nach der geplanten Ortsbesichtigung die verbotenen "Abenteuerreisen" von Wohnmobilisten, Caravanern und Schwer-LKW über die Wiltinger Kupp wirkungsvoll verhindern wollen, ist offen.

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