Wincheringen erlässt Satzung über Vorkaufsrecht

Wincheringen · Ende 2016, Anfang 2017 beginnen im Wincheringer Ortsteil Bilzingen die Bauarbeiten an der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 134. Damit auch ein genügend breiter Gehweg möglich wird, hat sich die Ortsgemeinde Wincheringen mit dem Erlass einer Satzung die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts im Ortsteil Bilzingen gesichert.Geregelt wird das im Paragraf 24 des Baugesetzbuchs.

Ortsbürgermeister Elmar Schömann erklärt: "Das ist notwendig, wenn bei einem Grundstück der Besitzer wechselt, wir aber einige Quadratmeter brauchen, um die volle Breite der Straße mit Gehweg sicherzustellen." Es liege im Interesse aller Anlieger, nicht nur eine schöne neue Straße zu bekommen, sondern auch einen genügend breiten Gehweg.
Auch eine Querungshilfe ist für die Ortsdurchfahrt in Planung. Das ist kein Zebrastreifen, sondern eine kleine Verkehrsinsel für Fußgänger, die den Autofahrern anzeigt, dass dort Menschen bevorzugt über die Straße gehen können. doth

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