Windkraftfirma klagt gegen Bebauungsplan
Konz · Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entscheidet heute, ob im Konzer Stadtteil Oberemmel ein weiteres Windrad aufgestellt wird. Eine Windenergiefirma hatte gegen den Bebauungsplan für das Teilgebiet Dreikopf geklagt.
Im Raumordnungsplan ist das Gebiet als Vorranggebiet für die Windnenergienutzung ausgewiesen. Der Bebauungsplan sieht vor, dass maximal drei Windräder errichtet werden dürfen. Diese drei Anlagen waren schon bei Inkrafttreten des Bebauungsplans aufgestellt. Das Unternehmen würde jetzt gerne eine vierte Anlage errichten. Das hat die Stadt Konz zuvor abgelehnt. Deshalb hat die Firma jetzt geklagt.